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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wer trägt die Kosten der Übergabe des Tieres?

 
Antwort:
Treffen die Parteien hierüber keine besondere Vereinbarung, richten sich die Übergabe eines verkauften Tieres und die Transportkosten nach dem Obligationenrecht. Danach ist das Tier dort zu übergeben, wo es sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befand, in der Regel also beim Verkäufer. Bringt er es auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort, muss der Käufer die Transportkosten übernehmen. Im Falle einer Verzögerung der Übergabe hat der Verkäufer jedoch die Kosten für einen allfällig daraus entstandenen Schaden zu bezahlen.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Kauf
 
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