Treffen die
Parteien hierüber keine besondere Vereinbarung, richten sich die Übergabe eines
verkauften Tieres und die Transportkosten nach dem Obligationenrecht. Danach
ist das Tier dort zu übergeben, wo es sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
befand, in der Regel also beim Verkäufer. Bringt er es auf Wunsch des Käufers
an einen anderen Ort, muss der Käufer die Transportkosten übernehmen. Im Falle
einer Verzögerung der Übergabe hat der Verkäufer jedoch die Kosten für einen
allfällig daraus entstandenen Schaden zu bezahlen.