Kann die Haftung des Verkäufers eingeschränkt werden?
Antwort:
Ja, die Haftung des Verkäufers kann vertraglich eingeschränkt oder ganz weg bedungen werden, was in der Praxis mit entsprechenden Klauseln auch oft gemacht wird. Ungültig sind solche Vereinbarungen nur dann, wenn der Verkäufer dem Erwerber einen Mangel arglistig verschweigt.