Ja, da es im Kaufrecht keine tierspezifischen Vorschriften gibt, können Tiere wie Sachen mangelhaft sein. Ein Tier ist aus rechtlicher Sicht dann mangelhaft, wenn es nicht oder nur beschränkt zum vorausgesetzten Zweck gebraucht werden kann. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Tier an einer Krankheit oder einem körperlichen Defekt leidet und deshalb nicht die Kraft für mit ihm geplante Spaziergänge hat. Auch ein Familienhund, der angriffig – statt kinderlieb und gutmütig – ist, entspricht nicht dem vorausgesetzten Zweck.