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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Gibt es eine Garantie auf Tierkäufe?

 
Antwort:
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, trifft den Verkäufer eine sogenannte Gewährleistungspflicht, die einer Garantie entspricht. Dies bedeutet, dass er während eines Jahres dafür haftet, wenn das verkaufte Tier nicht die zugesicherten Eigenschaften hat. Dasselbe gilt, wenn das Tier einen Mangel aufweist, der bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer muss für einen Mangel übrigens unabhängig davon aufkommen, ob er ihn gekannt hat oder nicht. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsabschluss bekannt waren. Hat er diesen also beispielsweise auf den Virusbefall des Kaninchens aufmerksam gemacht, kann er hierfür später nicht haftbar gemacht werden.

Ausserdem hat er die Möglichkeit, seine Garantiepflicht vertraglich einzuschränken oder aufzuheben, was in der Praxis auch oft getan wird. Mit einer Garantieausschlussklausel kann er die Haftung für später auftretende Krankheiten oder Defekte des Tieres, die schon im Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, ausschliessen.

 
 

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