Gibt es Formerfordernisse für (Tier-) Kaufverträge?
Antwort:
Nein, denn Kaufverträge
sind grundsätzlich formfrei gültig (Art. 11 des Obligationenrechts; OR), d.h.
sie können bspw. auch per E-Mail, SMS, Handschlag, mündlich oder sogar
stillschweigend abgeschlossen werden (unabhängig von der Höhe des Kaufpreises).
Eine schriftliche Abfassung empfiehlt sich jedoch insbesondere aus
Beweisgründen. Schriftliche Form ist nur im Viehhandel erforderlich.