Gibt es Formerfordernisse für (Tier-) Kaufverträge?
Antwort:
Nein, denn Kaufverträge sind grundsätzlich formfrei gültig (Art. 11 des Obligationenrechts; OR), d.h. sie können mündlich abgeschlossen werden (unabhängig von der Höhe des Kaufpreises). Eine schriftliche Abfassung empfiehlt sich jedoch insbesondere aus Beweisgründen. Schriftliche Form ist nur im Viehhandel erforderlich.