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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Was muss beim Kauf eines Tieres aus einem Tierheim beachtet werden?

 
Antwort:
Wird ein Tier aus einem Tierheim neu platziert, schliesst das Heim mit dem neuen Halter einen sog. Über­nahme- oder Tierplatzierungsvertrag ab. In der Regel wird darin unter anderem fest­gehalten, dass der vom Erwerber allenfalls geleistete finanzielle Betrag ledig­­lich eine Unkostenbeteiligung an das Tierheim und nicht einen Kaufpreis darstellt. Vie­le Tier­hei­me behalten sich im Übernahmevertrag ein Rücknahme oder ein Rück­­kaufsrecht für den Fall vor, dass sich der neue Platz für das vermittel­te Tier nicht eignen sollte. Fehlt eine derartige Vereinbarung, kann ein ab­gege­be­­nes Tier nicht mehr zurückgefordert werden.
 
Weitere Informationen:
» www.tierimrecht.org - Tiere im Tierheim
» www.tierimrecht.org - Tierheime
 
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