Was muss beim Kauf eines Tieres aus einem Tierheim beachtet werden?
Antwort:
Wird ein Tier aus einem Tierheim neu platziert, schliesst das Heim mit dem neuen Halter einen sog. Übernahme- oder Tierplatzierungsvertrag ab. In der Regel wird darin unter anderem festgehalten, dass der vom Erwerber allenfalls geleistete finanzielle Betrag lediglich eine Unkostenbeteiligung an das Tierheim und nicht einen Kaufpreis darstellt. Viele Tierheime behalten sich im Übernahmevertrag ein Rücknahme oder ein Rückkaufsrecht für den Fall vor, dass sich der neue Platz für das vermittelte Tier nicht eignen sollte. Fehlt eine derartige Vereinbarung, kann ein abgegebenes Tier nicht mehr zurückgefordert werden.