English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünfteMitmachen! www.diebuntenhunde.chwww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wer darf Theorie- und Praxiskurse für den Sachkundenachweis anbieten?

 
Antwort:
Wer Ausbildungskurse anbieten will, muss hierfür selber eine Ausbildung absolviert haben und mindestens drei Jahre Erfahrung im Umgang mit Hunden vorweisen können. Kurse für künftige Hundeausbildner dürfen nur von Organisationen angeboten werden, die vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hierfür speziell anerkannt sind. Infrage kommen nur öffentlich-rechtliche Institutionen, Organisationen, die zertifiziert sind, oder solche, die im Auftrag des kantonalen Veterinärdiensts arbeiten.
 
 
Spenden
 

Praxisratgeber

Hunde-Recht

Neues Tierschutzrecht

Friendsmail - Hier anmelden

TIR auf Facebook

Kuriosa

Schräge Spots

Tier & Kunst

Schnupperpraktikum

Postkarten bestellen im Shop

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...