Wer darf Theorie- und Praxiskurse für den Sachkundenachweis anbieten?
Antwort:
Wer Ausbildungskurse anbieten will, muss hierfür selber eine Ausbildung absolviert haben und mindestens drei Jahre Erfahrung im Umgang mit Hunden vorweisen können. Kurse für künftige Hundeausbildner dürfen nur von Organisationen angeboten werden, die vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hierfür speziell anerkannt sind. Infrage kommen nur öffentlich-rechtliche Institutionen, Organisationen, die zertifiziert sind, oder solche, die im Auftrag des kantonalen Veterinärdiensts arbeiten.