Nein. Als Kupieren wird das Zuschneiden der Ohrform und das Kürzen der Rute beziehungsweise das Entfernen oder Durchtrennen von Schwanzwirbeln samt Weichteilen bei Hunden bezeichnet. Die entsprechende rechtliche Regelung findet sich in Art. 22 Abs.1 lit. a der Tierschutzverordnung (SR 455.1). Ausserdem verboten ist das Erzeugen von Kippohren durch das Herausschneiden eines schmalen Hautstreifens. Den einzigen erlaubten Fall bildet allenfalls das Kupieren aus medizinischen Gründen bei Rutenerkrankungen.