English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Dürfen Hunde kupiert werden?

 
Antwort:
Nein. Als Kupieren wird das Zuschneiden der Ohrform und das Kürzen der Rute beziehungsweise das Entfernen oder Durchtrennen von Schwanzwirbeln samt Weichteilen bei Hunden bezeichnet. Die entsprechende rechtliche Regelung findet sich in Art. 22 Abs.1 lit. a der Tierschutzverordnung (SR 455.1). Ausserdem verboten ist das Erzeugen von Kippohren durch das Herausschneiden eines schmalen Hautstreifens.
Den einzigen erlaubten Fall bildet allenfalls das Kupieren aus medizinischen Gründen bei Rutenerkrankungen.
 
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

TIR auf Facebook

Shop

Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...