Muss ich meinen Hund kennzeichnen und registrieren lassen?
Antwort:
Das eidgenössische Tierseuchenrecht schreibt vor, dass alle seit dem 1. Januar 2006 geborenen Hunde mit einem Mikrochip markiert sein müssen. Dasselbe – oder eine Tätowierung – verlangt auch die Europäische Union für die Einreise. Die Tiere werden damit auf Lebzeiten eindeutig gekennzeichnet. Die Kantone sind zudem verpflichtet, sämtliche Hunde zu registrieren, wobei diese Aufgabe überall der ANIS übertragen wurde. Gesamtschweizerisch gilt die Chippflicht seit 2007, in einzelnen Kantonen aber schon länger. Die Verantwortung dafür, dass ein Hund spätestens drei Monate nach der Geburt – in jedem Fall aber vor der Weitergabe an einen neuen Besitzer – gekennzeichnet wird, liegt beim Tierhalter. Der Eingriff selbst muss jedoch stets durch einen Tierarzt vorgenommen werden, andere Personen wie beispielsweise Züchter sind hierzu nicht befugt.