In der Schweiz leben rund 500 000 Hunde und jedes Jahr werden 50 000 neue angeschafft. Der Hund ist also überaus beliebt und gilt seit jeher als treuester Freund, Begleiter und Beschützer des Menschen. Doch Hunde bergen gleichzeitig auch ein gesellschaftliches Konfliktpotential, das sich in den letzten Jahren mit der öffentlichen Debatte über die allfällige Gefährlichkeit gewisser Rassen verschärft hat. Wichtigste Voraussetzung, um solche negativen Begleiterscheinungen mit Hunden zu vermeiden, ist eine gute Ausbildung von Hund und Halter. Beissvorfälle und Verhaltensauffälligkeiten sind weniger abhängig von einer bestimmten Hunderasse, als vielmehr das Resultat einer falschen Erziehung, die wiederum ihren Ursprung in der Unwissenheit des Halters findet. In zahlreichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Erlassen findet sich eine lange Reihe von Vorschriften für Hundehalter, wobei das seit September 2008 geltende revidierte Tierschutzrecht bedeutende neue Pflichten festhält.