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Rechtsauskünfte

 

Hundehaltung

 
In der Schweiz leben rund 500 000 Hunde und jedes Jahr werden 50 000 neue angeschafft. Der Hund ist also überaus beliebt und gilt seit jeher als treuester Freund, Begleiter und Beschützer des Menschen. Doch Hunde bergen gleichzeitig auch ein gesellschaftliches Konfliktpotential, das sich in den letzten Jahren mit der öffentlichen Debatte über die allfällige Gefährlichkeit gewisser Rassen verschärft hat.
Wichtigste Voraussetzung, um solche negativen Begleiterscheinungen mit Hunden zu vermeiden, ist eine gute Ausbildung von Hund und Halter. Beissvorfälle und Verhaltensauffälligkeiten sind weniger abhängig von einer bestimmten Hunderasse, als vielmehr das Resultat einer falschen Erziehung, die wiederum ihren Ursprung in der Unwissenheit des Halters findet. In zahlreichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Erlassen findet sich eine lange Reihe von Vorschriften für Hundehalter, wobei das seit September 2008 geltende revidierte Tierschutzrecht bedeutende neue Pflichten festhält.
 
 
 
Einzelfragen
 
Brauche ich für das Halten von Hunden eine Ausbildung?
Muss meine ganze Familie den Sachkundenachweis erbringen?
Wer darf Theorie- und Praxiskurse für den Sachkundenachweis anbieten?
Welche Hilfsmittel sind für die Hundeerziehung zulässig?
Dürfen Hunde kupiert werden?
Was geschieht mit illegal eingeführten kupierten Hunden?
Muss ich meinen Hund kennzeichnen und registrieren lassen?
Welche Bereiche werden durch die kantonalen Hundegesetze geregelt?
Was ist ein Kampfhund?
Wer muss Beissvorfälle und Verhaltensauffälligkeiten von Hunden melden?
 
Spenden
 

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