Welche Hilfsmittel sind für die Hundeerziehung zulässig?
Antwort:
Es ist stets darauf zu achten, dass die Hilfsmittel dem Tier weder Verletzungen, Schmerzen oder Ängste zufügen noch seine Würde missachten. Verhaltenskorrekturen müssen der Situation angepasst erfolgen und in einem direkten Zusammenhang zum Fehlverhalten stehen. Wichtige und allgemein unbedenkliche Hilfsmittel sind gewöhnliche Halsbänder und Leinen. Verboten dagegen sind grundsätzlich Metall- und Lederhalsbänder mit nach innen gebogenen stumpfen oder spitzen Gliedern oder Stacheln sowie alle Geräte, die mit Stromstössen, unangenehmen akustischen Signalen oder chemischen Stoffen wirken. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob diese untersagten Hilfsmittel im Fachhandel angeboten werden. Ausserdem verboten sind elektrisierende Zaunsysteme sowie Erziehungsmethoden mit übermässiger Härte, Strafschüssen oder Stockschlägen. Ausser bei verbotenen Zaunsystemen und auf Härte, Strafschüssen oder Stockschlägen beruhenden Erziehungsmethoden kann die zuständige kantonale Behörde (in der Regel der kantonale Veterinärdienst) aber für den Einsatz verbotener Geräte auf Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung erteilen. Diese ist aber an eine Prüfung gebunden und wird lediglich Fachpersonen gewährt, die die betreffenden Hilfsmittel zu therapeutischen Zwecken und mit der nötigen Zurückhaltung korrekt anwenden.