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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Welche Bereiche werden durch die kantonalen Hundegesetze geregelt?

 
Antwort:
Für jene hundespezifischen Bereiche, für die der Bund nicht verantwortlich ist, haben die meisten Kantone eigene Gesetze erlassen. Einzig in Glarus, Uri und Zug existieren bislang keine Hundegesetze.
Die kantonalen und kommunalen Hundegesetze enthalten vor allem sicherheitspolizeiliche Aspekte zum Schutz des Menschen vor Hunden. Sie regeln aber auch die Besteuerung, Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und enthalten tierseuchenpolizeiliche Auflagen, etwa für kranke oder verstorbene Tiere. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates hat am 20.2.2009 den Entwurf für ein schweizweit einheitliches Hundegesetz verabschiedet. Das Bundesgesetz würde zu einer Entwirrung der verschiedenen kantonalen Vorschriften beitragen, muss nun allerdings zuerst vom Parlament gutgeheissen werden.
Das eigentliche Tierschutzrecht wird hingegen ausschliesslich durch den Bund geregelt, weshalb sich die Vorschriften zum Schutz von Hunden im Tierschutzgesetz und der Tierschutzverordnung finden. Diese gelten einheitlich für alle Kantone.
 
 

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