Wer muss Beissvorfälle und Verhaltensauffälligkeiten von Hunden melden?
Antwort:
Tierärzte, Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildende und Zollorgane sind gemäss Tierschutzverordnung verpflichtet, jeden Vorfall, bei dem ein Hund einen Menschen oder ein anderes Tier erheblich verletzt hat, sowie Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens dem kantonalen Veterinärdienst zu melden, der dann über das weitere Vorgehen entscheidet.