Brauche ich für das Halten von Hunden eine Ausbildung?
Antwort:
Das neue
Tierschutzrecht schreibt für jedermann, der seit dem 1. September 2008 einen
Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises
vor. Der praktische Kurs muss dabei von allen Haltern mit jedem weiteren Hund
absolviert werden. Ersthundehalter, d.h. Personen, auf deren Namen noch nie ein
Hund registriert wurde, sind zusätzlich auch zu einer theoretischen Ausbildung
verpflichtet.
Ab
September 2010 muss der theoretische Teil des Sachkundenachweises dann jeweils
vor dem Erwerb des ersten Tieres und der praktische innerhalb eines Jahres nach
der Anschaffung jedes Hundes erbracht werden. Personen, die ihren Hund bereits
vor September 2008 gehalten haben, sind (bezüglich dieses Tieres) von sämtlichen
Kursen befreit.