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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Brauche ich für das Halten von Hunden eine Ausbildung?

 
Antwort:
Das neue Tierschutzrecht schreibt für jedermann, der seit dem 1. September 2008 einen Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises vor. Der praktische Kurs muss dabei von allen Haltern mit jedem weiteren Hund absolviert werden. Ersthundehalter, d.h. Personen, auf deren Namen noch nie ein Hund registriert wurde, sind zusätzlich auch zu einer theoretischen Ausbildung verpflichtet. Ab September 2010 muss der theoretische Teil des Sachkundenachweises dann jeweils vor dem Erwerb des ersten Tieres und der praktische innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung jedes Hundes erbracht werden. Personen, die ihren Hund bereits vor September 2008 gehalten haben, sind (bezüglich dieses Tieres) von sämtlichen Kursen befreit.
 
 

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