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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Muss man als alleinstehender Heimtierhalter Überstunden leisten?

 
Antwort:
Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Leistung von Überstunden verpflichtet, soweit ihnen dies zumutbar ist. Dieser arbeitsrechtlichen steht die tierschutzrechtliche Pflicht des Tierhalters gegenüber, sein Tier artgerecht zu halten. Es bedarf also einer Abwägung zwischen den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und den privaten Interessen und Pflichten des Tierhalters, auf die der Betrieb stets Rücksicht nehmen muss. Die Bedürfnisse und rechtlichen Pflichten des Tierhalters sind auch bei der Festlegung der Arbeitszeiten zu berücksichtigen, soweit der Betriebsablauf dadurch nicht gestört wird. Auch bei der Arbeitszeitenregelung kann der Vergleich zu Arbeitnehmern mit Familienpflichten gezogen werden, die eine Mittagspause von anderthalb Stunden verlangen können und nicht gegen ihren Willen zu Überzeitstunden verpflichtet werden dürfen. Es ist zu empfehlen, dass der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten bereits beim Vorstellungsgespräch auf seine Situation als Tierhalter hinweisen sollte, um so von vornherein klare Verhältnisse zu schaffen.
 
 

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