Muss man als alleinstehender Heimtierhalter Überstunden leisten?
Antwort:
Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Leistung
von Überstunden verpflichtet, soweit ihnen dies zumutbar ist. Dieser arbeitsrechtlichen steht die tierschutzrechtliche Pflicht des
Tierhalters gegenüber, sein Tier artgerecht zu halten. Es bedarf also einer
Abwägung zwischen den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und den
privaten Interessen und Pflichten des Tierhalters, auf die der Betrieb stets
Rücksicht nehmen muss. Die Bedürfnisse und rechtlichen Pflichten des
Tierhalters sind auch bei der Festlegung der Arbeitszeiten zu berücksichtigen,
soweit der Betriebsablauf dadurch nicht gestört wird. Auch bei der
Arbeitszeitenregelung kann der Vergleich zu Arbeitnehmern mit Familienpflichten
gezogen werden, die eine Mittagspause von anderthalb Stunden verlangen können
und nicht gegen ihren Willen zu Überzeitstunden verpflichtet werden dürfen. Es
ist zu empfehlen, dass der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten bereits beim Vorstellungsgespräch
auf seine Situation als Tierhalter hinweisen sollte, um so von vornherein klare
Verhältnisse zu schaffen.