Darf mein Chef mir verbieten, mein Tier an den Arbeitsplatz mitzunehmen?
Antwort:
Weil das Arbeitsrecht keine entsprechenden
Vorschriften enthält, kann der Arbeitgeber alleine entscheiden, ob und welche
Tiere an den Arbeitsplatz mitgenommen werden dürfen. Generelle Verbote sind aus
hygienischen Gründen denkbar, etwa in Metzgereien oder Lebensmittelgeschäften. Ausnahmen
werden bei behinderten oder blinden Menschen gemacht, die für die Bewältigung
ihres Alltags auf einen Hund angewiesen sind. Ihnen ist das Mitbringen ihres
Tieres an den Arbeitsplatz daher stets zu gestatten.
Der Arbeitgeber muss einen reibungslosen und
sicheren Arbeitsablauf und ein gutes Betriebsklima garantieren. Dabei hat er
natürlich auch die Bedürfnisse und Persönlichkeitsrechte der anderen
Arbeitnehmer zu beachten. Ähnlich wie im Nachbarrecht wird die Freiheit des
Tierhalters am Arbeitsplatz durch das Recht der anderen auf Ruhe und Sicherheit
begrenzt. Berechtigt sind
auch Verbote aus sachlichen Gründen wie die Hygiene in Arztpraxen oder der
tägliche Kontakt mit Kunden, die Angst vor dem Tier haben oder sich gestört
fühlen könnten. Stellt sich das Verbot aber als reine Schikane ohne jede
sachliche Begründung heraus oder verletzt es das Gleichbehandlungsgebot, ist es
unzulässig.