English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünfteMitmachen! www.diebuntenhunde.chwww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Was geschieht, wenn ich einen Tierfund nicht melde?

 
Antwort:

Wer einen Tierfund nicht unverzüglich meldet, verstösst gegen seine gesetzlichen Finderpflichten und macht sich damit unter Umständen strafbar. Bei einem vorsätzlichen Nichtmelden wird der Finder nach den Regeln des Strafgesetzbuchs mit einer Busse belegt. Behält er das gefundene Tier einfach, macht er sich zusätzlich auch noch der Fundunterschlagung und der sogenannten unrechtmässigen Aneignung, schuldig und wird ebenfalls bestraft, falls der Eigentümer einen entsprechenden Strafantrag stellt.
 
 
Spenden
 

Praxisratgeber

Hunde-Recht

Neues Tierschutzrecht

Friendsmail - Hier anmelden

TIR auf Facebook

Kuriosa

Schräge Spots

Tier & Kunst

Schnupperpraktikum

Postkarten bestellen im Shop

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...