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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Was geschieht, wenn ich einen Tierfund nicht melde?

 
Antwort:

Wer einen Tierfund nicht unverzüglich meldet, verstösst gegen seine gesetzlichen Finderpflichten und macht sich damit unter Umständen strafbar. Bei einem vorsätzlichen Nichtmelden wird der Finder nach den Regeln des Strafgesetzbuchs mit einer Busse belegt. Behält er das gefundene Tier einfach, macht er sich zusätzlich auch noch der Fundunterschlagung und der sogenannten unrechtmässigen Aneignung, schuldig und wird ebenfalls bestraft, falls der Eigentümer einen entsprechenden Strafantrag stellt.
 
Weitere Informationen:
» Tierschutzrechtslexikon: Findeltiere
 

Gedenkfonds

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