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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wo ist ein Tierfund zu melden?

 
Antwort:
Ein Tierfund muss seit April 2004 nicht mehr bei der Polizei, sondern einer hierfür eigens eingerichteten kantonalen Meldestelle angezeigt werden. Die Adressen der zuständigen kantonalen Meldestellen sind zu finden unter: www.entlaufene-tiere.ch
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Fundrecht
 
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