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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Darf man ein Tier, das einem über den Weg läuft, einfach behalten?

 
Antwort:
Nein, natürlich nicht. Ist dem Finder eines Tieres der Eigentümer be­­kannt, muss dieser benachrichtigt werden. Ansonsten muss man den Fund der hierfür eigens eingerichteten kantonalen Meldestelle anzeigen – unabhängig vom Wert des Tieres. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht und behält ein gefundenes Tier, macht er sich strafbar. Er riskiert damit eine Verfolgung wegen Fund­unterschlagung (sog. unrechtmässige Aneig­nung, Art. 137 Ziff. 2 Abs. 1 des Strafgesetzbuches; StGB) oder wegen Nichtanzeigens eines Fundes (Art. 332 StGB).
 
Weitere Informationen:
» Offizielle kantonale Meldestellen für Findeltiere
» www.tierschutz.org - Radiospots
 

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