Gemäss
Tierschutzgesetz ist der Tierhalter für das Wohlergehen seines Tieres
verantwortlich. Unter anderem darf er das Tier nicht vernachlässigen und muss es
suchen, wenn es ihm entläuft. Führen die eigene Suche mit Aushängen an
Bushaltestellen oder in Quartierläden und Nachforschungen bei Nachbarn,
Tierärzten und Tierheimen in der Umgebung innert angemessener Zeit (in der Regel
können Katzen durchaus einmal zwei, drei Tage von zu Hause wegbleiben) nicht
zum Erfolg, sollte man eine Vermisstenanzeige bei der kantonalen Meldestelle,
die entlaufene, verloren gegangene oder anderweitig vermisste Tiere
registriert, aufgeben. Seit 2004 gibt es in jedem Kanton eine solche Meldestelle.
Die entsprechenden Adressen
finden sich unter www.entlaufene-tiere.ch oder direkt auf www.stmz.ch.