English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Wo können entlaufene Tiere gemeldet werden?

 
Antwort:
Gemäss Tierschutzgesetz ist der Tierhalter für das Wohlergehen seines Tieres verantwortlich. Unter anderem darf er das Tier nicht vernachlässigen und muss es suchen, wenn es ihm entläuft. Führen die eigene Suche mit Aushängen an Bushaltestellen oder in Quartierläden und Nachforschungen bei Nachbarn, Tierärzten und Tierheimen in der Umgebung innert angemessener Zeit (in der Regel können Katzen durchaus einmal zwei, drei Tage von zu Hause wegbleiben) nicht zum Erfolg, sollte man eine Vermisstenanzeige bei der kantonalen Meldestelle, die entlaufene, verloren gegangene oder anderweitig vermisste Tiere registriert, aufgeben. Seit 2004 gibt es in jedem Kanton eine solche Meldestelle. Die entsprechenden Adressen finden sich unter www.entlaufene-tiere.ch oder direkt auf www.stmz.ch.
 
Weitere Informationen:
» Tierschutzrechtslexikon: Findeltiere
 

Gedenkfonds

TIR-Film: Tier im Recht bewegt

Hunde-Recht

Tierschutzrechtslexikon

Praxisratgeber

TIR auf Facebook

Shop

Schnupperpraktikum

TSchG 1.9.2008 TSchV 1.9.2008
  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...