Welche Vorschriften müssen beim Transport von Nutztieren beachtet werden?
Antwort:
Nutztiere müssen angemessen auf den Transport vorbereitet werden und dürfen nur durch erfahrene Personen verladen und befördert werden. Das Ein- und Ausladen hat schonend zu erfolgen und der Einsatz von Elektrotreibern ist aufs Nötigste zu beschränken (Art. 64e der Tierschutzverordnung; TSchV). Für die Beförderung von Pferden, Rindern, Ziegen, Schweinen und Schafen werden in der Tierschutzverordnung (Anhang 4) Mindestflächen festgelegt. Beim Lufttransport und Postversand (der aber nur für kleine Tiere wie Küken, Mäuse oder Vögel in Betracht kommt) kann gemäss Art. 56 des Tierschutzgesetzes (TSchG) unter Umständen von den genannten Vorschriften abgewichen werden, sofern dies aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist und die Tiere dadurch weder leiden noch Schaden nehmen.