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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Welche Vorkehrungen muss man treffen, wenn man seinen Hund oder seine Katze mit in die Ferien ins Ausland nehmen will?

 
Antwort:
Gemäss Einreisebestimmungen der meisten Reiseländer wird für die Einfuhr einer Katze oder eines Hundes eine mindestens 30 Tage alte und höchstens 12 Monate zurückliegende Tollwutimpfung verlangt. Die Anforderungen an die Impfbescheinigung sind unterschiedlich. 
  • Belgien: Internationaler Impfpass (Green-Cross-Formular)
  • Dänemark: Internationaler Impfpass (Green-Cross-Formular)
  • Griechenland: Internationaler Impfpass (Green-Cross-Formular) und amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass)
  • Holland: Amtstierärztliche Bescheinigung der Impfung
  • Frankreich: Amtstierärztliche Bescheinigung der Impfung
  • Luxemburg: Keine Impfung für Tiere, die jünger als drei Monate sind
  • Frankreich: Besondere Einfuhrgenehmigung 
  • Spanien: Amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass)
  • Italien: Amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass), Tollwutimpfung nur während elf Monaten anerkannt 
  • Jugoslawien: amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass), Tollwutimpfung nur während elf Monaten anerkannt
  • Polen: amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass)
  • Ungarn: amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass)
  • Türkei: amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass)
  • Portugal: amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass)
  • Russland: amtstierärztliche Gesundheits- und euchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass)
  • Rumänien: amtstierärztliche Gesundheits- und Seuchenfreiheitsbescheinigung (vorgedruckt im Impfpass)
  • England: Besondere Genehmigung sowie sechsmonatige Quarantäne
  • Irland: Besondere Genehmigung sowie sechsmonatige Quarantäne
  • Norwegen: Antragsformular 
  • Schweden: Antragsformular
 
 

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