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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Braucht es eine Bewilligung, um Tiere in die Schweiz einzuführen?

 
Antwort:
Hunde und Katzen, die nicht aus einem Land mit urbaner Tollwut stammen, können ohne Bewilligung und falls sie von Personen begleitet sind, auch ohne grenztierärztliche Untersuchung eingeführt werden. Eine grenztierärztliche Untersuchung ist notwendig, wenn mehr als drei Tiere eingeführt werden. Für die Einfuhr von Hunden und Katzen ist jedoch in jedem Fall ein tierärztliches Zeugnis notwendig, das bestätigt, dass sie gegen Tollwut geimpft sind. Die Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt vorgenommen worden sein.
 
Weitere Informationen:
» www.bvet.admin.ch - Lebende Tiere
 
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