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Rechtsauskünfte

 
Frage:

Was muss beim Transport von Heimtieren beachtet werden?

 
Antwort:
Wie bei sämtlichen mit Tieren vorgenommenen Handlungen, dürfen Tiere auch beim Transport weder leiden noch geschädigt werden (Art. 2 des Tierschutzgesetzes; TSchG). Hunde werden deshalb am besten in einer befestigten Transportbox oder dann im hintersten Teil des Fahrzeugs, der mit einem Netz oder einer Abschrankung gesichert ist, mitgeführt. Ein Hund, der auf der Ablage oder dem Rücksitz liegt, könnte sich bei einer Vollbremsung in ein gefährliches Geschoss verwandeln. Für den sicheren Transport einer Katze ist eine Kiste notwendig. Katzen sollten sich im Auto nicht frei bewegen können, weil das Risiko gross ist, dass sie dabei den Fahrer ablenken und indirekt einen Unfall verursachen.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Tiertransporte
» www.tierschutz.org - Artspezifische Transporttauglichkeit
 
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