Was kann man tun, wenn die eigene Katze nicht mehr nach Hause kommt, weil sie von anderen Leuten angefüttert wird?
Antwort:
Das Weglocken von Katzen durch Fütterung stellt eine Schädigung des Tierhalters dar, weil ungerechtfertigt in seine Eigentums- und Besitzrechte eingegriffen wird. Diesem Verhalten kann mit einer Klage entgegengewirkt werden. Es stellt sich sogar die Frage, ob in schwerwiegenden Fällen eine strafrechtlich relevante „Entziehung“ der Katze im Sinne des Strafgesetzbuches (Art. 141 und Art. 110 Abs. 4 des Strafgesetzbuches; StGB) vorliegt. Wer einem Berechtigten ein Tier entzieht und ihm dadurch einen erheblichen Nachteil zufügt, wird auf Antrag mit Gefängnis oder Busse bestraft. Kommt eine Aneignungsabsicht hinzu, d.h. möchte die fütternde Person Halterin der Katze werden, fällt eine Bestrafung wegen unrechtmässiger Aneignung (Art. 137 StGB) in Betracht.