English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 
Frage:

Kann man durch regelmässiges Füttern einer Katze zu ihrem Eigentümer werden?

 
Antwort:
Das Eigentum an Tieren kann auf verschiedene Weise erworben werden. In der Regel wird es in Form eines Kaufs oder als Schenkung vom Eigentümer an den Erwerber übertragen. Das Eigentum an Tieren, an denen keine Rechte eines Dritten bestehen – so genannte herrenlose Tiere – kann durch Aneignung erlangt werden. Das Tier wird in Besitz genommen, in der Absicht Eigentümer zu werden (Art. 718 des Zivilgesetzbuches; ZGB). Heimtiere sind jedoch gezähmte Tiere, die erst herrenlos werden, wenn sie in den Zustand der Wildheit geraten (Art. 719 Abs. 3 ZGB). Dadurch, dass sich eine Katze von einer Drittperson umsorgen lässt, wird sie nicht herrenlos. Das Eigentum an einem Tier kann weiter auch durch Fund oder Ersitzung begründet werden. Ein Finder wird nach zwei Monaten Eigentümer eines Tieres, wenn er den Fund der kantonalen Meldestelle angezeigt und sich der ursprüngliche Eigentümer während dieser zweimonatigen Frist nicht gemeldet hat. Durch Ersitzung wird man nach Art. 728 Abs. 1bis ZGB Eigentümer eines fremden Tieres, falls man dieses während zwei Monaten ununterbrochen im Glauben dessen Eigentümer zu sein, im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken hält. Füttert jemand eine fremde Katze, ist er sich bewusst, nicht Eigentümer des Tieres zu sein, womit eine Ersitzung nicht in Betracht kommt.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Radiospots
 
Spenden
 

Fotowettbewerb

Friendsmail - Hier anmelden

Kuriosa

Schräge Spots

Hunde-Recht

Tier & Kunst

Postkarten bestellen im Shop

  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...