Kann man durch regelmässiges Füttern einer Katze zu ihrem Eigentümer werden?
Antwort:
Das Eigentum an Tieren kann auf verschiedene Weise erworben werden. In der Regel wird es in Form eines Kaufs oder als Schenkung vom Eigentümer an den Erwerber übertragen. Das Eigentum an Tieren, an denen keine Rechte eines Dritten bestehen – so genannte herrenlose Tiere – kann durch Aneignung erlangt werden. Das Tier wird in Besitz genommen, in der Absicht Eigentümer zu werden (Art. 718 des Zivilgesetzbuches; ZGB). Heimtiere sind jedoch gezähmte Tiere, die erst herrenlos werden, wenn sie in den Zustand der Wildheit geraten (Art. 719 Abs. 3 ZGB). Dadurch, dass sich eine Katze von einer Drittperson umsorgen lässt, wird sie nicht herrenlos. Das Eigentum an einem Tier kann weiter auch durch Fund oder Ersitzung begründet werden. Ein Finder wird nach zwei Monaten Eigentümer eines Tieres, wenn er den Fund der kantonalen Meldestelle angezeigt und sich der ursprüngliche Eigentümer während dieser zweimonatigen Frist nicht gemeldet hat. Durch Ersitzung wird man nach Art. 728 Abs. 1bis ZGB Eigentümer eines fremden Tieres, falls man dieses während zwei Monaten ununterbrochen im Glauben dessen Eigentümer zu sein, im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken hält. Füttert jemand eine fremde Katze, ist er sich bewusst, nicht Eigentümer des Tieres zu sein, womit eine Ersitzung nicht in Betracht kommt.