Stiftung für das Tier im Recht

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Newsmeldungen 2007


Tiere unterm Weihnachtsbaum


07.12.2007


Worauf muss man achten, wenn man Tiere schenkt oder geschenkt bekommt? Der Geschäftsleiter der TIR gibt in der neusten "Tiernews" Auskunft.

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TIR referiert an der Tagung "Güterabwägung bei Tierversuchen"


09.11.2007


Am 8. November 2007 fand in Zürich das Forum "Gesundheit und Tierschutz – Güterabwägung bei Tierversuchen" statt. An der von Animalfree Research (vormals Fonds für versuchstierfreie Forschung FFVFF) organisierten Veranstaltung wurde das Spannungsfeld "Güterabwägung zwischen Nutzen eines Tierversuchs und Belastungen für die eingesetzten Tiere" aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und kontrovers diskutiert. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) durfte das Thema dabei aus rechtlicher Sicht kritisch beleuchten.

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Ausführliches Rechtsgutachten der TIR über das Amtsgeheimnis von Mitglieder der Tierversuchskommissionen


22.10.2007


Im Auftrag des KKT (Verein Koordination Kantonaler Tierschutz) Zürich und in Zusammenarbeit mit der renommierten Prof. Dr. iur. Isabelle Häner (Titularprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, Präsidentin des Zürcher Verfassungsrats 2002/2003 und Schweizerischen Juristenvereins 2003-2006) haben Gieri Bolliger und Antoine F. Goetschel von der Stiftung für das Tier im Recht ein umfassendes Rechtsgutachten zur " Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen (namentlich im Kanton Zürich)" ausgearbeitet.

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Alarmierender Rückgang der Bussenhöhe für Tierschutzdelikte – Drastische Zunahme von Straftaten an Hunden – Ziele und Schwerpunkte des neuen Tieranwalts


17.10.2007


Ein umfassender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) über die Strafpraxis im Tierschutz belegt, dass die Bussen für Tierschutzdelikte 2006 gegenüber dem Vorjahr erneut stark gesunken und mit durchschnittlich 458 Franken skandalös niedrig sind. Die TIR fordert eine massive Verschärfung der Strafpraxis und von den Behörden mehr Mut, Tierquälereien streng und konsequent zu verfolgen und zu bestrafen. Für einen strikten Vollzug des Tierschutzstrafrechts will sich auch der neue Tieranwalt des Kantons Zürich, Antoine F. Goetschel einsetzen. Seine Nachfolge als Geschäftsleiter der TIR tritt Gieri Bolliger an.

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Stiftung für das Tier im Recht am IAHAIO-Weltkongress in Tokio


11.10.2007


Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger vertraten die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) vom 5. bis 8. Oktober 2007 am 11. Weltkongress der International Association of Human-Animal Interaction Organization IAHAIO in Tokio. Der vom Prinzen Akishino (Fumihito) feierlich eröffnete Kongress stiess auf ein sehr grosses Medieninteresse und wurde von über 1200 Teilnehmern besucht.

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Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich


28.09.2007


Der Zürcher Regierungsrat hat den jetzigen Geschäftsleiter der TIR, Dr.iur. Antoine F. Goetschel, zum neuen "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen" gewählt. Goetschel ist überglücklich und will, dass Tierquäler künftig noch härter angepackt werden.

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TIR zum Welttierschutztag am Schweizer Fernsehen: Konsum-TV vom Sonntag, 30. September 2007, 20 Uhr auf SF 2


26.09.2007


Im Vorfeld des Welttierschutztages vom 4. Oktober widmet sich das konsumTV - Das Schweizer Trend- und Lifestylemagazin - dem Heimtier. Beleuchtet werden - vielleicht zu weit gehende ? - Accessoires für Tiere unter dem Titel "Design für Tiere", präsentiert von Eva Camenzind und Reto Peritz und aufgearbeitet von Sarah Allemann. Anlass genug, um über das Tier und besonders über das Heimtier in der Gesellschaft nachzudenken. Interviewt wird dabei der Geschäftsleiter unserer Stiftung für das Tier im Recht über das Vermenschlichen von Tieren, tierfreundliche Ernährungsgewohnheiten, die Würde der Heimtiere und das TIR-Weltprojekt "Tier, keine Sache, weltweit".

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Wann tritt das neue Schweizer Tierschutzgesetz in Kraft?


20.09.2007


Wohl in der ersten Hälfte 2008: Laut eines Berichts in der heutigen NZZ (Seite 17) rechnet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) damit, dass das vollständig revidierte Tierschutzgesetz zusammen mit der – derzeit jedoch noch nicht feststehenden und umstrittenen – Tierschutzverordnung in der ersten Hälfte des Jahres 2008 in Kraft gesetzt werden kann. Der Termin wird dadurch wahrscheinlicher, als Ständerätin Christiane Langenberger ihr Postulat in Sachen Primatenversuche und Tierwürde nach einer ablehnenden Antwort des Bundesrats gestern zurückgezogen hat, das auf die Revision des noch nicht einmal in Kraft stehenden Tierschutzgesetzes vom 16. Dezember 2005 zielte.

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Rassenverbot für Hunde stösst auf Ablehnung


16.09.2007


Erleichterung macht sich breit: In der Vernehmlassung stösst das geforderte Rassenverbot bei den Kantonen und den Parteien auf Ablehnung. Sind dieselben aber auch bereit, die bisherigen Wildwüchse im kantonalen Hunderecht zugunsten einer vernünftigen eidgenössischen Lösung aufzugeben?

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Zur „ethischen Vertretbarkeit“ von Tierversuchen leistet die Stiftung einen Diskussionsbeitrag an der FU in Berlin und plädiert für ein engeres Zusammenwirken von Recht und Tierethik


07.09.2007


Anlässlich einer Klausurwoche an der Freien Universität (FU) in Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, bei Juniorprofessor Dr. Jörg Luy über die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen hat der Geschäftsleiter der Stiftung über „die ethische Vertretbarkeitsprüfung durch die Tierversuchskommission aus Sicht des Gesetzgebers“ referiert. Er hob vor der interdisziplinären Gruppe unter Hinweis auf den von ihm mitverfassten Kommentar Kluge zum deutschen Tierschutzgesetz hervor, dass es sich bei Tierversuchen um ein "repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt" handelt.

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Stiftung für das Tier im Recht steuert einen wichtigen Beitrag zum Sammelband "Tierrechte – Eine interdisziplinäre Herausforderung" des Harald Fischer Verlags bei


30.08.2007


Ende August 2007 ist im renommierten Harald Fischer Verlag (Erlangen) der Sammelband "Tierrechte – Eine interdisziplinäre Herausforderung" erschienen. Die Stiftung für das Tier im Recht freut sich, einen ausführlichen Aufsatz zum Verhältnis zwischen Tierschutzrecht und Tierethik an das Werk beigesteuert zu haben.

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Von TIR unterstütztes Lehrmittel auf der offiziellen Liste der Lehrmittel des Kantons Zürich!


28.08.2007


Mit grosser Genugtuung kann die Stiftung für das Tier im Recht vermelden, dass das von ihr massgeblich mitgetragene Werk „Von Menschen, Tieren und Politik“ samt Tier-CD-ROM auf die offizielle Liste der Lehrmittel des Kantons Zürich aufgenommen worden ist. Es kann beim Lehrmittelverlag des Kantons Zürich als Privatperson oder als Lehrperson im online-Katalog innerhalb der Suche im Katalog Primar/Sekundarstufe I unter „Mensch und Umwelt: Staatskunde“ oder mit dem Suchbegriff „Von Menschen“ im Suchfeld „Titel, Artikel, ISB-Nr.“ bestellt werden.

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WBK-Vorschlag verunglückt und für die Lösung der Hundeproblematik ungeeignet – TIR fordert Neubearbeitung durch die Rechtskommission


22.08.2007


Der Gesetzesvorschlag der WBK für eidgenössische Hundebestimmungen ist mit einer Reihe systematischer, inhaltlicher und rechtspolitischer Mängel behaftet. Aus der Sicht des Tierschutzes ist er nicht geeignet, die Hundeproblematik angemessen zu lösen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert daher, das Geschäft der hierfür zuständigen Rechtskommission für eine vollständige Neubearbeitung zu übertragen.

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Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert strenge Bestrafung für das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen


02.08.2007


Die Stiftung für das Tier im Recht fordert Hundehaltende zu grösserer Umsicht mit ihren Tieren auf. Das Halten bzw. Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen bedeutet kein Bagatelldelikt, sondern eine eventualvorsätzliche Tierquälerei. Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden sind daher zu einer Änderung der Strafpraxis aufgerufen. Die Handlung darf nicht mehr mit lediglich symbolischen Bussen sanktioniert werden, vielmehr ist der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen für Tierschutzvergehen besser auszuschöpfen.

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Volksinitiative für gesamtschweizerische Tieranwälte eingereicht


30.07.2007


Am 26. Juli 2007 wurde eine eidgenössische Volksinitiative zur Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten in der Schweiz eingereicht. Die Stiftung für das Tier im Recht bzw. ihre Vororganisation hat sich vor mehr als 15 Jahren mit Erfolg für die Schaffung des kantonal-zürcherischen "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen" stark gemacht. Sie begrüsst deshalb die Anstrengungen, dieses Erfolgsmodell auch auf andere Kantone übertragen zu wollen.

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Erschütterndes Desinteresse von Schweizer Jugendlichen an Politik - Neue attraktive Unterrichtshilfe über Politik am Beispiel des Tierschutzes soll Abhilfe schaffen!


18.07.2007


Von den 17- bis 18-Jährigen haben weniger als die Hälfte (rund 45 Prozent) Interesse an Politik, was im Vergleich zu anderen Ländern einen unterdurchschnittlichen Wert darstellt. Das zeigen erste Resultate der Umfrage «Jugend und Politik» der Universität Freiburg i.Ue. Als einen Ausweg aus diesem Missstand hat die Stiftung für das Tier im Recht eine kürzlich erschienene Unterrichtshilfe unterstützt,die die Bundes- und kantonale Politik am Beispiel des Tierschutzes anschaulich erläutert. Verfasser sind u.a. alt Kantonsrats-Präsidentin Dr. Marlies Voser und der im Bereich derpolitischen Bildung engagierte Prof. Rolf Gollob der PädagogischenHochschule. Der Lehrerschaft wird ermöglicht, sich an der praxisnahen Evaluation zu beteiligen.

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Den Tieren eine Stimme geben / in: Schweizer Familie 27/2007 - Denkpause S.6 und 7


06.07.2007


Jeder Verkehrssünder wird hart bestraft. Doch wenn einer Hunde oder Kühe quält, kommt er praktisch ungeschoren davon. Plädoyer für mehr Tieranwälte in der Schweiz.

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TIR-Jahresbericht 2006 und Good Governance Code


04.07.2007


Kein Tag vergeht, ohne dass in den Medien über zeitgemässe und anständige Unternehmensführung – sog. "Good Governance" – gesprochen wird. So sollen Förderstiftungen künftig nach dem "Swiss Foundation Code" geführt werden und haben sich die grossen Hilfswerke unter der Leitung von Prof. René Rhinow vom Schweizerischen Roten Kreuz zum "Swiss NPO-Code" durchgerungen. Und soeben hat sich auch die Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, einen entsprechenden Code auferlegt.

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Haarscharfe nationalrätliche Ablehnung einer Parteistellung für Tiere im Strafverfahren!


18.06.2007


Mit hauchdünnen 79 zu 78 Stimmen hat der Nationalrat den ausgewogenen Kommissionsvorschlag abgelehnt, der kantonalen Fachstelle für Tierschutz im Rahmen der eidg. Strafprozessordnung eine Parteistellung im Strafverfahren wegen Tierschutzwidrigkeiten zuzusprechen. Selbst diese gegenüber einer Tieranwaltschaft nach Zürcher Modell stark abgeschwächte Form, den Tieren im Strafverfahren eine Stimme zu verleihen, zerbrach am Widerstand bäuerlicher Kreise und der Kantone.

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Stiftung für das Tier im Recht referiert am "Mensch und Tier"-Kongress in Berlin zu den rechtlichen Aspekten des pädagogischen und therapeutischen Einsatzes von Tieren


23.05.2007


Vom 17. bis 19. Mai 2007 fand an der berühmten Humboldt-Universität in Berlin ein grosser interdisziplinärer Kongress zum Thema "Mensch und Tier: Tiere in Prävention und Therapie" statt. Den Schwerpunkt der von rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besuchten Veranstaltung bildete die zunehmende Bedeutung von Tieren für die Gesundheit des Menschen.

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Stiftung für das Tier im Recht in der Jury der grossen Fernsehsendung "Goldene Herz für Tiere" auf Gut Aiderbichl


11.05.2007


Im Rahmen einer grossen Eurovisionssendung wird am Pfingstsamstag erstmals an je eine Person aus Deutschland, Österreich und der Schweiz das "Goldene Herz für Tiere" für eine herausragende tierschützerische Leistung verliehen. Aus Hunderten von eingesandten Tiergeschichten haben drei Juryteams die glücklichen Gewinner ermittelt. Die Sendung wurde auf dem von Michael Aufhauser – dem wohl bekanntesten Tierschützer Österreichs – aufgebauten Gut Aiderbichl aufgezeichnet, das mehr als 800 geretteten Tieren in der Nähe von Salzburg ein paradiesisches Exil bietet.

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Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab


20.04.2007


Das heute von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats vorgestellte Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde ist aus der Sicht des Tierschutzes nicht akzeptabel und verstösst zudem gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Die WBK hat es damit leider verpasst, die Hundeproblematik mit systematisch sauberen und wissenschaftlich haltbaren Massnahmen zu lösen. Vielmehr gehen die vorgeschlagenen Massnahmen weit gehend auf Kosten aller 500'000 in der Schweiz lebenden Hunde.

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Blockseminar im Tierschutzrecht wiederum ein voller Erfolg


03.04.2007


In Zusammenarbeit mit Heribert Rausch, ordentlicher Professor für Umwelt- und Verwaltungsrecht, und seinem Assistententeam durften Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) als Lehrbeauftragte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 28. bis 30. März 2007 erneut ein Blockseminar im Tierschutzrecht durchführen. 16 am Tierschutz interessierte (vorwiegend Jus-)Studierende der Uni Zürich hatten im Vorfeld der Veranstaltung umfassende und teilweise hervorragende Seminararbeiten zu rechtlichen Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung verfasst.

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Rekurse gegen Affenversuche gutgeheissen – Bedeutender Tierschutzerfolg für kantonal-zürcherische Tierversuchskommission


02.03.2007


Die Stiftung für das Tier im Recht zeigt sich hoch erfreut über die Entscheidung der Zürcher Gesundheitsdirektion und deren Vorsteherin Verena Diener, die zwei Rekurse der kantonalen Tierversuchskommission gegen umstrittene Primatenversuchsprojekte gutgeheissen hat.

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Kantone sollen Tieranwälte haben dürfen!


09.02.2007


Die eidgenössische Strafprozessordnung soll nach dem Willen der Stiftung für das Tier im Recht für jeden Kantonen einen "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen" vorsehen, oder zumindest den Kantonen des Recht belassen, eine solche für die Durchsetzung des Tierschutzrechts enorm bedeutsame Institution auch künftig zu schaffen.

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Stiftung für das Tier im Recht referiert an der internationalen "Animal Welfare in Europe-Conference" in Brüssel über "Animal Welfare in Constitutions"


02.02.2007


Am 1. Februar 2007 fand in Brüssel eine internationale Tagung über die rechtliche Erfassung des Tierschutzes in der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten statt. Die Stiftung für das Tier im Recht durfte dabei über die Bedeutung der Verankerung des Tierschutzes auf Verfassungsebene referieren und  konnte sich an der lebhaften Diskussion über die Statuierung und praktische Bedeutung des Tierschutzes innerhalb der EU beteiligen.

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Begrüssenswerte Neuerungen in der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Veterinärdienst


24.01.2007


Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die heute bekannt gemachte Verordnung des Bundesrats über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst. Bei der Vereinheitlichung der Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte wird dabei erfreulicherweise auch besonderes Augenmerk auf rechtliche Aspekte gelegt, was einer langjährigen tierschutzrechtlichen Forderung entspricht.

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Verfrühte Teilrevision Obligationenrecht zur Haftung von Hundehaltenden


17.01.2007


Die Stiftung für das Tier m Recht hält die heute veröffentlichten Vorschläge des Bun­des­­rates, die Haftung von Hundehaltenden im Obligationenrecht zu verschärfen, für ver­früht. Nach dem Motto "reculer pour mieux sauter" (zurückweichen, um besser springen zu kön­nen) sollen sie als Teil eines in Planung begriffenen "Bundesgesetzes zum Schutz vor und von Hunden" behandelt und als Ganzes behandelt werden.

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Verwenden lebender Tiere in der (Polit-)Werbung bewilligungspflichtig


15.01.2007


Wer lebende Tiere ohne Bewilligung zu Werbezwecken einsetzt, macht sich strafbar. Diese Bestimmung gilt für alle - auch für politische Parteien. Wer lebende Tiere zu Werbezwecken einsetzen will, bedarf nach schweizerischem Recht einer Bewilligung. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens prüft das kantonale Veterinäramt, ob einem für Werbezwecke eingesetzten Tier während seiner Verwendung keine Schmerzen, Schäden, Leiden oder Ängste zugefügt werden und ob es nicht in seiner Würde verletzt wird. Wer sich nicht um diese Bewilligung kümmert, macht sich strafbar.

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Jetzt informieren - Rechtsauskünfte zum Tier im Recht ab sofort online!


10.01.2007


Kann mein Vermieter mir verbieten, einen Hamster zu halten? Darf ich eine zugelaufene Katze behalten, wenn sich der eigentliche Besitzer nicht meldet? Und wie habe ich vorzugehen, wenn ich eine Tierquälerei beobachtet habe? Die Antworten auf diese und auf über 100 weitere tierrelevante Rechtsfragen finden Sie schnell und einfach unter www.tierimrecht.org und www.tierschutz.org.

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