Mit dem TIR-Gedenkfonds bietet die Stiftung für das Tier im Recht
(TIR) Tierhaltenden die Möglichkeit, die Erinnerung an verstorbene Haustiere
weiterleben zu lassen. Ein Bild auf einer "virtuellen Gedenktafel"
soll den treuen Weggefährten ehren. Gleichzeitig wird mit einer Spende ein
Projekt der TIR gefördert und damit für viele andere Tiere etwas Gutes getan.
Haustiere
sind uns oftmals über viele Jahre hinweg treue Gefährten und werden wie
Familienmitglieder behandelt. Der Verlust eines Tieres bedeutet einen
einschneidenden Moment und ist mit tiefen Emotionen verbunden. Es ist daher
verständlich, dass sich viele Tierhaltende für ihre Lieblinge nicht nur einen
würdevollen Abschied wünschen, sondern auch, dass die Erinnerung an sie
weiterlebt.
Aus diesem
Grund hat die TIR einen Unterstützungsfonds in Gedenken an Haustiere
geschaffen. Zu Ehren eines verstorbenen Tieres kann damit ein bedeutender
Beitrag für den Tierschutz geleistet werden. In die bewusst schlicht gehaltene
virtuelle Gedenktafel werden ein
Bild, der Name sowie das Geburts- und Todesjahr des verstorbenen Tieres
aufgenommen. Name und Wohnort des Tierhalters werden auf Wunsch ebenfalls
veröffentlicht. Im Gegenzug können Tierfreunde ein konkretes TIR-Projekt mit
einem frei wählbaren Betrag unterstützen.
Weitere Informationen
zum TIR-Gedenkfonds finden sich hier.
Angaben zu verstorbenen Tieren und Kontaktdaten werden telefonisch (043 443 06
43) oder direkt über das Kontaktformular
entgegengenommen. Gedenkspenden an die TIR können selbstverständlich von den
Steuern abgezogen werden; die TIR selbst ist von der Erbschafts- und
Schenkungssteuer befreit. |