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News / Aktuelles

 

Tierschutzrecht gilt auch bei der Jagd

26.09.2011
 
Beim Jagen von Wildtieren sind die Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung zwingend zu beachten. Vermeidbare Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste während der Jagd sind strafbar, wie Gieri Bolliger von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gegenüber Radio Grischa erläutert.

Die Jagdsaison hat begonnen. Im Kanton Graubünden werden jährlich 14'000 Tiere erlegt, rund 600-mal müssen angeschossene Tiere nachgesucht werden. In einem ausführlichen Bericht vom 23. September 2011 ist Radio Grischa der Frage nachgegangen, ob die Jagd mit den Grundsätzen der Tierschutzgesetzgebung vereinbar ist.

Aus Gründen der Bestandsregulierung und der Schadensverminderung an forst- und landwirtschaftlichen Kulturen gilt die Jagd als öffentliches Interesse, das die Tötung von Wildtieren in bestimmtem Umfang rechtfertigt. Dennoch hat der Umgang mit Wildtieren schonend zu erfolgen. Die grosse Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger verlangt daher nach fundierten Kenntnissen aller relevanten Rechtsgrundlagen, wie Gieri Bolliger (Geschäftsleiter der TIR) im Radiointerview betont. Hören Sie hier den vollständigen Beitrag.

Über Sinn und Notwendigkeit der Jagd wird in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert. Die wichtigsten Fakten hierzu hat die TIR in einem Argumentarium aufgelistet. Tatsache ist: Tierschutzverstösse während der Jagd sind strafbar. Wie in allen anderen tierschutzrelevanten Lebensbereichen setzt sich die TIR auch im Bereich der Jagd für eine konsequente Anwendung des Tierschutzrechts ein.

 
Weitere Informationen:
» Radio Grischa vom 23.9.2011: Gieri Bolliger über die Geltung des Tierschutzrechts bei der Jagd
» TIR-Argumentarium zur Jagd
 
 

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