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News / Aktuelles

 

TIR bei "tierisch" zum Thema "Hund im überhitzten Auto"

14.06.2010
 
In der  Sommerzeit kommt es leider immer wieder vor, dass Hunde von ihren Haltern im an der prallen Sonne geparkten Auto zurückgelassen werden. In der Fernsehsendung "tierisch" gibt die TIR Auskunft über verschiedene Rechtsfragen, die sich hierbei stellen. Neben den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für den Hundehalter wird auch erläutert, was man als Passant tun kann, um dem betroffenen Tier zu helfen.

Wie akut die Gefahr für ein im Fahrzeug zurückgelassenes Tier in den Sommermonaten sein kann, wird vom Tierhalter häufig nicht bedacht. Selbst wenn das Fenster einen Spalt breit geöffnet bleibt, steigt die Temperatur in einem in der Sonne stehenden Auto sehr schnell an, wodurch sich für die Tiere rasch eine lebensbedrohliche Situation entwickeln kann.

Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), erläutert im "tierisch"-Beitrag, wie man sich als Passant, der einen Hund im überhitzten Auto bemerkt, verhalten sollte. Denn auch wenn keine rechtliche Pflicht hierzu besteht, ist es aus ethischen Gründen doch unbedingt geboten, dem Tier zu helfen. Zunächst sollte dabei versucht werden, den Eigentümer des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Gelingt dies nicht, kann man sich an die Polizei oder die Feuerwehr wenden. Falls die Notlage für den Hund jedoch so akut ist, dass für keine dieser Massnahmen mehr Zeit bleibt – und nur dann – darf der Passant das Tier in Eigenregie retten, indem er das Auto aufbricht oder eine Scheibe einschlägt. Da es sich um eine Notsituation handelt, die nicht anders abgewendet werden kann  und der Passant davon ausgehen darf, dass der Hundehalter für das Leben seines Tieres einen Fahrzeugschaden in Kauf nimmt, bleibt der "Retter" straflos und muss auch nicht für den Schaden am Fahrzeug aufkommen.

Anders sieht dies jedoch für den Hundehalter aus. Das Zurücklassen eines Hundes im überhitzten Auto bedeutet im juristischen Sinne eine Vernachlässigung und somit eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes. Auch wenn der Halter sein Tier nicht absichtlich einer solch gefährlichen Situation ausgesetzt hat, muss er daher mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder mit einer Busse rechnen.

Sehen Sie hier den vollständigen Beitrag. Weitere "tierisch"-Sendungen mit Beteiligung der TIR finden Sie zudem hier.
 
 
 

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