TIR bedauert negativen Volksentscheid zur Tieranwalt-Initiative – Kantone nun umso mehr in der Pflicht zur Behebung des Vollzugsdefizits im Tierschutzstrafrecht
07.03.2010
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist
über das negative Abstimmungsergebnis zur landesweiten Einführung von
TieranwältInnen enttäuscht. Vorurteile und Unwahrheiten scheinen das Stimmvolk
verunsichert zu haben.
Das Volks-Nein zeigt, dass die irreführenden
Gegenargumente über die Funktion von TieranwältInnen in der Bevölkerung unbegründete
Befürchtungen vor hohen Kosten und übermässiger Bürokratie geschürt haben. Tatsache
bleibt, dass in vielen Kantonen nach wie vor ein dramatisches Vollzugsdefizit
im Tierschutzstrafrecht besteht, wie die entsprechenden Jahresanalysen der TIR
wiederholt aufgezeigt haben. Mit der heutigen Entscheidung hat es das
Schweizervolk verpasst, die Weichen für die vielerorts dringend nötige
Verschärfung des Tierschutzstrafvollzugs zu stellen und ein klares Bekenntnis
zur konsequenten und einheitlichen Verfolgung von Tierquälereien abzugeben. Die
TIR wird ihre entsprechenden Bemühungen künftig umso beharrlicher weiterführen.
Ausserdem bleiben die Kantone natürlich weiterhin in der Pflicht, ihr teilweise
massives Vollzugsdefizit im Tierschutzstrafrecht zu beheben.
Anzumerken bleibt, dass das Volksmehr
nicht nur generelle Gegner des Anliegens umfasst. Vielmehr haben wohl auch viele
Personen die Initiative abgelehnt, die TieranwältInnen ihrem eigenen Kanton zwar
befürworten würden, jedoch mit der Festsetzung des Anliegens auf Verfassungsstufe
oder der unföderalistischen landesweiten Einführung nicht einverstanden sind.