TIR fordert Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte
29.04.2009
Ein generelles nationales Einfuhrverbot für Pelzprodukte von
tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren ist aus
Tierschutzgründen dringend geboten. Dass ein solches Verbot auch mit
den internationalen Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere mit den
Regeln der WTO – vereinbar ist, zeigt ein Rechtsgutachten der Stiftung
für das Tier im Recht (TIR) auf. Auf der Grundlage des Gutachtens
reicht Nationalrätin Pascale Bruderer (SP/AG) diese Woche eine
Parlamentarische Initiative zu einem allgemeinen Schweizer Importverbot
für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ein.
Eine industrielle Pelztierzucht ist nicht möglich, ohne den Tieren dabei unzumutbares Leid zuzufügen und somit gegen zentrale Tierschutzprinzipien zu verstossen. Diese Erkenntnis wird durch breit abgestützte wissenschaftliche Untersuchungen belegt und setzt sich zunehmend auch international durch. In der Schweiz gibt es als Folge des strengen nationalen Tierschutzrechts schon seit bald 30 Jahren keine kommerziellen Pelztierzuchten mehr.
Die im Ausland üblichen Haltungsbedingungen in der Pelztierzucht verstossen ebenso klar gegen das eidgenössische Tierschutzgesetz wie jene der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen für Nerze und Füchse; Totschlaginstrumente für Robben). Sie alle erfüllen den Tatbestand der Tierquälerei und widersprechen den grundlegenden Wertvorstellungen der Schweizer Bevölkerung. Die Tiere erleiden enorme Qualen, werden an der Ausübung ihrer elementarsten Bedürfnisse gehindert und massiv in ihrer Würde verletzt.
Der Bundesrat hat gemäss Art. 14 Abs. 1 TSchG die Möglichkeit, die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus Gründen des Tier- oder Artenschutzes zu untersagen. Aufgrund der Befürchtung, gegen internationale Vertragswerke zu verstossen, wurden entsprechende Importverbote bislang jedoch nur sehr zurückhaltend und bezüglich Pelzen nur für Hunde- und Katzenfelle erlassen. Ein von der TIR und dem WTO-Spezialisten Dr. iur. Nils Stohner erarbeitetes Rechtsgutachten zeigt nun aber auf, dass auch ein allgemeines nationales Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz durchaus vereinbar wäre. Da im Inland keine industrielle Pelzproduktion stattfindet, wäre die Massnahme auch nicht protektionistisch.
Aus Gründen des Tierschutzes ist ein generelles Importverbot für sämtliche Pelzprodukte von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren dringend geboten. Nur so kann verhindert werden, dass die Schweiz durch ihre inländische Nachfrage ausländische Produktionsformen fördert, die gegen die eidgenössische Rechtsordnung verstossen und von einer grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung aus ethischen Gründen klar abgelehnt werden. Die TIR fordert den Bundesrat daher auf, der entsprechenden Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Pascale Bruderer (SP/AG) Folge zu leisten.
Download: Das vollständige Rechtsgutachten (Stohner/Bolliger, Die GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Bern/Zürich 2009, 27 Seiten) finden hier, die Parlamentarische Initiative Bruderer hier.