Nachdem die Ansicht der kantonalen Tierversuchskommission,
wonach zwei Tierversuche mit Primaten rechtswidrig sind und gegen die Tierwürde
verstossen, sowohl von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich als auch vom
Verwaltungsgericht vollumfänglich gestützt worden ist, haben die betroffenen
Forscher die Angelegenheit nun vor Bundesgericht weitergezogen.
Das Verfahren um die Zulässigkeit der beiden umstrittenen
Versuche dauert nun fast schon zwei Jahre. Nachdem die kantonale
Tierversuchskommission die zwei vom Veterinäramt bewilligten Experimente mit
Primaten als nicht rechtmässig und gegen die Tierwürde verstossend beurteilt
hat, hat sie diese auf dem Rechtsweg angefochten und bislang von allen
Instanzen Recht erhalten. Näheres hierzu erfahren Sie in den Newsmeldungen vom 02.03.2007 und 06.05.2008.
Die betroffenen Forscher haben die beiden Verfahren nun vor
Bundesgericht anhängig gemacht, das im Verlauf der nächsten Monate definitive
Urteile in diesen Angelegenheiten fällen wird. Die Tierversuchskommission, in
der auf Tierschutzseite mit dem Geschäftsleiter der TIR auch die Stiftung für
das Tier im Recht vertreten ist, hat auf die entsprechenden Beschwerdeschriften
reagiert und ihren Standpunkt in ausführlichen Stellungnahmen noch einmal klar
gemacht. Sie ist zuversichtlich, dass nach den Vorinstanzen auch das
Bundesgericht ihren Argumenten folgt und den fragwürdigen Tierversuchen eine
Bewilligung verwehrt bleibt.