In der ersten Ausgabe der neuen juristischen
Fachzeitschrift "Sicherheit & Recht" (Ausgabe 1/2008, S. 57f.,
Dike Verlag Zürich) beleuchten Dr. Gieri Bolliger und Michelle Richner von der
Stiftung für das Tier im Recht (TIR) den undurchsichtigen Paragraphendschungel zum
Hund im Schweizer Recht.
Dabei zeigen sie unter anderem auf, wie in
den Kantonen Glarus, Uri, Zug, Wallis und Graubünden keine eigentlichen
Hundegesetzgebungen bestehen, während alle anderen 21 Kantone über eigene
Hundegesetze verfügen, die sich inhaltlich zum Teil erheblich unterscheiden.
Neben Leinen- und Maulkorbpflichten oder obligatorischen
Haftpflichtversicherungen sehen einige Kantone Bewilligungspflichten oder
gänzliche Verbote für potenziell gefährliche Hunde vor. Eine vernünftige Lösung
kann – wie von der TIR bereits 2006 gefordert – einzig in einem einheitlichen "Bundesgesetz
für den Schutz vor und von Hunden" liegen, das sämtliche kantonalen und
kommunalen Bestimmungen ersetzt. Dieses sollte aber angemessen sein und vor
allem auch auf nachweislich ungeeignete Massnahmen wie generelle Leinen- und
Maulkorbpflichten oder Pauschalverbote ganzer Hunderassen verzichten. Den
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