"Tierschutzanwalts-Initiative" ja oder nein – die Kantone sind so oder so in der Pflicht!
19.05.2008
Am 14. Mai hat der Bundesrat verlauten lassen, dem Volk die
"Tierschutzanwalts-Initiative" des Schweizer Tierschutzes zur
Ablehnung zu empfehlen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bedauert
diesen Entscheid. An der bereits heute bestehenden Pflicht der Kantone,
griffige Vollzugsstrukturen im Tierschutz zu schaffen, ändert dies aber nichts.
Im St. Galler Tagblatt vom 17. Mai hat der Geschäftsleiter der TIR in einem
ausführlichen Kommentar zur Problematik Stellung genommen. Den ganzen Artikel
finden Sie hier.