Stiftung für das Tier im Recht begrüsst das neue Zürcher Hundegesetz
04.03.2008
Im Rahmen der Beratungen und Verabschiedung des neuen
Hundegesetzes des Kantons Zürich hat sich der Kantonsrat klar gegen ein
pauschales Verbot bestimmter Hunderassen ausgesprochen. Ebenso wie vor ihm
bereits der Regierungsrat hält das Kantonsparlament eine Bewilligungspflicht
für potenziell gefährliche Hunde für ausreichend. Die Stiftung für das Tier im
Recht (TIR) begrüsst diese Haltung.
Der Entscheid gegen das Pauschalverbot bestimmter
Hunderassen fiel mit 113:48 Stimmen sehr klar aus. Damit wird Zürich nicht dem
– schlechten – Beispiel der Kantone Wallis, Freiburg und Genf folgen, die
entsprechende Verbote im Laufe der letzten Monate in ihren kantonalen Hundegesetzgebungen
festgesetzt haben. Die TIR hat sich stets gegen solche pauschalen Regelungen
ausgesprochen, die das Problem nicht wirklich lösen, sondern die Bevölkerung
lediglich in eine Scheinsicherheit wiegeln (siehe hierzu ausführlich www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/schweiz/hunde-recht/einleitung-hunde-recht.php).
Das neue Zürcher Hundegesetz sieht jedoch verschiedene
Massnahmen gegen gefährliche Hunde vor. So verpflichtet es
beispielsweise die Halterinnen und Halter von Hunden bestimmter Rassen
(die vom Regierungsrat noch festgelegt werden müssen) sowie von grossen
und massigen Hunden zu einer obligatorischen Ausbildung. Halterinnen
und Halter von potenziell gefährlichen Hunden brauchen zudem in Zukunft
eine Bewilligung, für die sie unter anderem Fachkenntnisse in der
Hundehaltung nachweisen müssen. Auch dürfen sie nicht wegen Gewalt-
oder schwerer Drogendelikte vorbestraft sein.
Solange keine
gesamtschweizerisch einheitliche Lösung für die Hundeproblematik
besteht – wie sie von der TIR bereits seit langer Zeit empfohlen wird
–, stellt die vorgesehene Zürcher Lösung gesamthaft einen durchaus
valablen Weg dar. Das kantonale Hundegesetz geht nun in die
Redaktionskommission. Eine Schlussabstimmung folgt in einigen Wochen,
wenn die definitive Version vorliegt.