| Seit 1. November 2007 amtet Antoine F. Goetschel, der
ehemalige Geschäftsleiter der TIR, als offizieller Rechtsanwalt für Tierschutz
in Strafsachen des Kantons Zürich (Tieranwalt). Anlässlich der heutigen Medienkonferenz
an der Universität Zürich orientierte er über seine ersten 99 Amtstage. Obwohl
der in diesen drei Monaten durchschnittlich verfügte Bussenwert mit 520 Franken
über dem von der TIR für das Jahr 2006 berechneten gesamtschweizerischen Wert
von 458 Franken liegt, fordert Goetschel Staatsanwaltschaften und
Statthalterämter auf, künftig generell höhere Bussen auszusprechen.
Der Zürcher Tieranwalt kritisierte weiter, dass zu viele
Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bagatellisiert würden. Dies geschieht
etwa, indem auf – zum Teil äusserst fragwürdige – Ausreden der Beschuldigten
eingegangen und die Verfahren in der Folge entweder eingestellt oder die Täter
zu milde beurteilt werden. Ein wichtiger Faktor für die zu tiefen Sanktionen stellt
die sich bei den Strafvollzugsbehörden offenbar eingebürgerte Praxis dar,
Tierquälereien allzu schnell als fahrlässig verübt und somit als Übertretungen (mit
einem Strafrahmen bis zu 20'000 Franken Busse) zu qualifizieren. Eine
Tierquälerei gilt jedoch aus rechtlicher Sicht nur dann als ein Vergehen und
wird mit Freiheitsstrafe oder Busse bestraft, wenn sie vorsätzlich, d.h.
wissentlich und willentlich verübt wurde.
In den 110 Fällen, die der Zürcher Tieranwalt in den ersten
99 Tagen bearbeitet hat, wurden fünf Rekurse, eine Berufung sowie 14
Stellungnahmen eingereicht. In 30 Verfahren konnten mehr oder weniger zufrieden
stellende Verurteilungen verzeichnet werden. Die beurteilten Fälle betreffen in
74% Heimtiere, 14% Nutztiere, 9% Wildtiere, 2% Sporttiere und in 1%
Versuchstiere. Eine genauere Untersuchung der betroffenen Tierarten zeigt, dass
mit 62% deutlich am häufigsten Hunde von Tierschutzwidrigkeiten betroffen sind.
Katzen, Rinder, Schweine, Schafe/Ziegen und Nager liegen mit je 4% deutlich
dahinter. Bei einer Einteilung nach typisierten Fallgruppen liegt die Gruppe der
mangelhaften Haltung mit 37% deutlich an der Spitze, gefolgt von 13%
Vernachlässigungsfällen und je 11% Fällen der übermässigen Härte/Überanstrengung
und der Misshandlung.
Die TIR zeigt sich sehr erfreut über den beherzten und
gelungenen Start und das grosse Engagement des neuen Tieranwalts und seiner
Assistentin und wünscht den beiden für
den weiteren Verlauf der Amtszeit weiterhin viel Biss, Durchhaltevermögen und
Erfolg. |