Worauf muss man achten, wenn man Tiere schenkt oder
geschenkt bekommt? Der Geschäftsleiter der TIR gibt in der neusten
"Tiernews" Auskunft.
Die Stiftung für
das Tier im Recht äussert sich in jeder Ausgabe der dreimal jährlich
erscheinenden "Tiernews – das Migros-Magazin für Tier und Mensch" zu
rechtlichen Aspekten von Alltagsproblemen rund um Tiere. In der neusten Ausgabe
(Seite 27) geht es um die aus der Sicht des Tierschutzes oftmals problematische
Schenkung von Tieren:
"Tiere gelten
seit 2003 nicht mehr als Sachen. Trotzdem können sie verschenkt werden, wenn
die schenkende und die beschenkte Person handlungsfähig sind, also urteilsfähig
und über 18-jährig. Werden demnach Kinder beschenkt, so können die Eltern oder
gesetzlichen Vertreter ohne Weiteres das Geschenk verweigern oder das Tier
zurückgeben. Davon ist der Verkauf von Tieren an Personen unter 16 Jahren zu
unterscheiden, bei welchem eine ausdrückliche Zustimmung der Eltern oder des
gesetzlichen Vertreters vorliegen muss.
Nicht nur der rechtliche Aspekt ist wichtig. Aus Sicht
des Tierschutzes kann ein Tier unter dem Weihnachtsbaum nämlich eine heikle
Angelegenheit sein. So hält die Freude an solchen Geschenken erfahrungsgemäss
oft nur kurz an. Zudem ist die artgerechte Haltung oft nicht gewährt, weil die
Tiere rasch zu gross oder einfach lästig werden. Nur wenige Heimtiere eignen
sich wirklich für Kinder. Mangels fehlenden Wissens werden sie von ihnen oft
als Spielzeug betrachtet und entsprechend falsch behandelt.Sofern
sich der frischgebackene Haustierbesitzer nicht wie vereinbart um das Tier
kümmert, kann der Schenker sein Präsent zurückfordern. Aber auch dieser kann
bei grob fahrlässigem Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden: Wer ein
krankes oder bissiges Tier verschenkt und dies verschweigt, haftet für den
entstandenen Schaden. Ob ein Tier das richtige Weihnachtsgeschenk ist, soll
also von beiden Seiten gut überlegt sein. |