| Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger vertraten die Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
vom 5. bis 8. Oktober 2007 am 11. Weltkongress der International Association of
Human-Animal Interaction Organization IAHAIO in Tokio. Der vom Prinzen Akishino
(Fumihito) feierlich eröffnete Kongress stiess auf ein sehr grosses
Medieninteresse und wurde von über 1200 Teilnehmern besucht. Traditionellerweise bedeutet der alle drei
Jahre stattfindende IAHAIO-Weltkongress ein
viel beachtetes und bedeutendes Forum für Experten der verschiedenen
Disziplinen der Mensch-Tier-Beziehung aus aller Welt. Wie schon bei den letzten Austragungen hatte die TIR auch diesmal die
Gelegenheit, die rechtlichen Aspekte des Themas auszuleuchten. Im Rahmen eines eigenen
Workshops mit dem Titel "Animals in the Law: A Global Perspective – Update
2007" präsentierten Antoine F. Goetschel
und Gieri Bolliger eine umfangreiche rechtsvergleichende Studie über das Tier
in 18 verschiedenen nationalen Rechtsordnungen. Hierfür wurde der bereits 2004 in
Glasgow vorgestellte Raster mit 18 Kernfragen über
die rechtliche Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung in den letzten drei Jahren bedeutend
erweitert, sodass in Tokio nun eine sehr umfassender Vergleich von 18 Nationen
gezeigt werden konnte. Neben dem schweizerischen Recht wurde dabei jenes von
Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, der Niederlande,
Griechenland, Dänemark, Grossbritannien, Kanada, der USA, Argentinien, Japan,
Südkorea, China, Südafrika und Neuseeland untersucht und kritisch gegenüber
gestellt. Hierbei zeigte sich unter anderem, dass die Schweiz in gewissen
Bereichen über durchaus tierfreundlichere Normen (insbesondere in
zivilrechtlicher Hinsicht) verfügt als die meisten anderen untersuchten
Staaten, in anderen Bereichen aber auch hierzulande aus der Sicht des
Tierschutzes und der Mensch-Tier-Beziehung noch grosse Gesetzesdefizite
bestehen.
Die Präsentation der TIR fand beim internationalen
Publikum grosses Interesse und wurde im Verlaufe des Kongresses
verschiedentlich zitiert und sehr positiv bewertet. Im Hinblick auf die nächste
IAHAIO-Konferenz (2010 in Stockholm) zieht die TIR in Betracht, die Studie
weiter auszubauen und das hierfür notwendige Beziehungsnetz noch einmal zu
erweitern. Ziel dieser engen
internationalen Zusammenarbeit ist es, das gegenseitige Verständnis für die
Eigenarten nationaler Tierschutzbestimmungen zu fördern und sich gegenseitig
bei der Schaffung und Implementierung strengerer Normen zu unterstützen. Auf
diese Weise soll die Stellung des Tieres in den einzelnen nationalen
Rechtsordnungen sukzessive verbessert werden. Die TIR wird die Ergebnisse ihrer
Untersuchung und die vollständige Übersicht über die 18 nationalen
Rechtsordnungen in Kürze auf ihrer Website publizieren.
Im Rahmen eines weiteren Workshops mit dem
Titel "A Universal, Natural and Basic Human Right To Have Contact With
Animals?" lieferte der Geschäftsleiter der TIR, Antoine
F. Goetschel, das Fundament für die Forderung, wonach das
Halten von Heimtieren oder zumindest der Kontakt mit ihnen ein Grundrecht
darstelle. Dabei konnte er sich auf seine Erkenntnisse und Argumentationslinien
abstützen, die er bereits 1989 in seiner Doktorarbeit über Tierschutz und
Grundrechte herausgeschält hatte. Am diesjährigen Kongress hat die IAHAIO nun
einstimmig eine darauf basierende Deklaration verabschiedet, wonach der Zugang
und Kontakt mit Tieren weltweit und für jedermann grundrechtlichen Charakter
erlangen sollte.
Aufgrund des grossen positiven Feedbacks für ihre Präsentationen darf
die TIR mit Genugtuung feststellen, dass sie - wie auch mit ihrer
verschiedentlich gestellten Forderung nach weltweiter Einführung von
Tieranwältinnen und Tieranwälten nach Zürcher Modell - an vorderster Front für
die Besserstellung des Tieres auf der Welt eine wichtige Aufgabe erfüllt.
Übersicht Präsentation
 Antoine F. Goetschel (TIR) während seines Referats am IAHAIO 2007 in Tokyo
 Gieri Bolliger (TIR) bei seiner Präsentation am IAHAIO- Weltkongress 2007
 Der Kongresssaal





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