Im Auftrag des KKT (Verein Koordination Kantonaler Tierschutz) Zürich und in Zusammenarbeit mit der renommierten Prof. Dr. iur. Isabelle Häner (Titularprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, Präsidentin des Zürcher Verfassungsrats 2002/2003 und Schweizerischen Juristenvereins 2003-2006) haben Gieri Bolliger und Antoine F. Goetschel von der Stiftung für das Tier im Recht ein umfassendes Rechtsgutachten zur " Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen (namentlich im Kanton Zürich)" ausgearbeitet.
Das strafrechtliche Verbot der Amtsgeheimnisverletzung
von Art. 320 StGB gilt auch für Mitglieder der Tierversuchskommission und
bedeutet für diese eine weit reichende Pflicht zur Geheimhaltung ihrer Tätigkeit
des dabei erlangten Wissens. Bereits aufgrund des geltenden Rechts – und
insbesondere im Lichte des vielerorts grundrechtsgeschützten
Öffentlichkeitsprinzips – sind aber verschiedene Präzisierungen vorzunehmen und
Ausnahmen denkbar. Gleichwohl muss festgehalten werden, dass die
Überstrapazierung des Geheimnisbegriffs für Mitglieder der
Tierversuchskommission ein mit dem Verfassungsauftrag Tierschutz nicht
vereinbares Hindernis für den pflichtbewussten Gesetzesvollzug darstellt. Eine
allgemeine und grundsätzliche Lockerung der Schweigepflicht müsste gesetzlich
geregelt werden, wofür das eidgenössische Tierschutzgesetz der zweckmässige und
gesetzessystematisch richtige Ort wäre. Obschon eine entsprechende Regelung
derzeit zwar nicht zur Diskussion steht, existieren in der Praxis bereits heute
verschiedene Konstellationen, in denen Kommissionsmitglieder von der
Schweigepflicht befreit sind und der Gedankenaustausch mit Drittpersonen und
-institutionen auch unter rechtlichen Gesichtspunkten möglich
ist.
Das vollständige 46seitige Rechtsgutachtens ist hier abrufbar, eine
Kurzversion wird ausserdem in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift ALTEX
erscheinen.
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