Die Stiftung für
das Tier im Recht (TIR) hat heute die neusten Erkenntnisse ihrer Datenbank mit
über 5100 Schweizer Tierschutzstraffällen der letzten 24 Jahre vorgestellt. Ein
62seitiger auswertender Bericht mit einer Vielzahl von Fakten bringt für die
Strafpraxis des Jahres 2006 teilweise erschütternde Tendenzen zutage.
Die Entwicklungen
im Vollzug des Tierschutzstrafrechts im Jahre 2006 sind zwiespältig. Zwar
wurden gesamtschweizerisch mit 572 so viele Strafverfahren wegen
Tierschutzdelikten wie nie zuvor gemeldet und konnte gegenüber dem Vorjahr eine
Zunahme um zehn Prozent verzeichnet werden. Zu Anstiegen kam es in elf
Kantonen, wobei vor allem die Entwicklungen in Aargau, St. Gallen und Zürich
erfreulich sind. Im kantonalen Vollzug zeigen sich aber nach wie vor erhebliche
Unterschiede. Aus Appenzell-Innerrhoden, Genf, Solothurn, Uri, dem Tessin und
Wallis wurde 2006 kein einziger Tierschutzstraffall gemeldet, womit sich die
Zahl der sog. "Nuller-Kantone" im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt
hat, was einen klaren Rückschritt im Vollzug bedeutet.
Die Untersuchung
zeigt ausserdem, dass die 2006 für Tierschutzdelikte ausgesprochene durch-schnittliche
Bussenhöhe gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent auf
458 Franken gesunken ist. Über die letzten drei Jahre gesehen ist sogar ein
dramatischer Rückgang um über 20 Prozent zu verzeichnen. Insgesamt fallen die
Urteile sehr milde aus und wird der gesetzliche Strafrahmen nicht ansatzweise
ausgeschöpft. Eine weitere alarmierende Tatsache bedeutet die massive Zunahme
von Straftaten an Hunden, die 2006 einen absoluten Höchstwert erreicht haben.
Mit 203 Fällen waren Hunde fast gleich häufig Opfer von Tierschutzdelikten
betroffen wie alle Nutztierarten zusammen (222). Bei den Ursachen dieser
Entwicklung fragt sich, ob Tierquälereien
durch die zunehmend hundefeindlichen Tendenzen in der Bevölkerung und die
teilweise polemische Medienberichterstattung über gefährliche Hunde geschürt
werden.
Vor dem Hintergrund
dieser und vieler weiterer dokumentierter Missstände postuliert die TIR eine
massive Verschärfung der Strafpraxis. Gefordert wird, dass künftig durchwegs
abschreckende Geld- und vermehrt auch unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen
werden. Dabei soll vor allem auch der objektiven Tatschwere mehr Beachtung
geschenkt und insbesondere der zeitliche Aspekt des Tierleids angemessen
berücksichtigt werden. Um den bestehenden Vollzugsmängeln zu begegnen, regt die
TIR zudem die Einführung eines auf objektive Kriterien ausgerichteten
Tarifkatalogs für die Sanktionen im Tierschutzstrafrecht an, der zu einer
gesteigerten Transparenz der Strafpraxis und einem systematischeren Vorgehen
der Vollzugsbehörden beitragen könnte. Um den alarmierenden Tendenzen
entgegenzutreten, bedarf es letztlich aber auch struktureller Verbesserungen in
Form von speziell ausgebildeten und unabhängigen Tieranwältinnen und Tieranwälten
oder ähnlichen Instituten mit Parteistellung, wie sie sich in den Kantonen
Zürich und St. Gallen seit Jahren nachweislich bewährt haben.
Vom Verein
Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich wird den Medien Dr. iur. Antoine
F. Goetschel (49) als neuer "Rechtsanwalt für Tierschutz in
Strafsachen" (Tieranwalt) des Kantons Zürich vorgestellt. Der vom KKT
vorgeschlagene und vom Regierungsrat gewählte neue Amtsträger präsentiert die
Ziele und Schwerpunkte seiner am 1. November 2007 beginnenden Tätigkeit, wobei
er auf einen möglichst zielorientierten und
reibungslosen Strafrechtsvollzug im Tierschutz hinwirken will. Dazu gehört
die Überprüfung, ob und inwieweit innerhalb der Statthalterämter und
Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich über die Bezirksgrenzen hinweg die
Tierschutz-Straftatbestände einheitlich untersucht, rapportiert und zur
Verurteilung gebracht werden. Es würde ihn freuen, an einem Raster oder gar an
einem - vorzugsweise öffentlich zugänglichen - Sanktionskatalog mit konkreten
Vorschlägen zur einheitlichen und angemessenen Bestrafung der Verurteilten mitzuwirken.
Auch wird er den von TIR im Jahr 2006 erneut festgestellten Rückgang der
durchschnittlichen Bussenhöhe für den Kanton Zürich nach Kräften einzudämmen
suchen. Zudem will er sich dafür einsetzen, dass Tierquäler und
Tierquälerinnen – ähnlich wie im Strassenverkehrsrecht (Stichwort: Raser) – hart
und konsequent zur Verurteilung gebracht werden.
Mit
seinem Amtsantritt gibt Antoine F. Goetschel
die Geschäftsleitung der TIR nach zwölf sehr erfolgreichen Jahren ab. Seine
Nachfolge tritt der langjährige rechtswissenschaftliche Mitarbeiter der TIR, Dr.
iur. Gieri Bolliger (39) an. Gieri Bolliger ist ebenfalls Rechtsanwalt und hat
sich mit seiner ausgezeichneten Dissertation über "Europäisches
Tierschutzrecht" weit über die Landesgrenzen hinaus einen Namen gemacht.
Seit 2000 hat er als Autor oder Co-Autor verschiedene Publikationen zum Thema
veröffentlicht, so unter anderem "Das Tier im Recht – 99 Facetten der
Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z" (2003), die TIER-CD-ROM (2004) und
zahlreiche Gutachten und Fachartikel zum kantonalen, eidgenössischen und
internationalen Tierschutzrecht. Gieri Bolliger hat Lehraufträge für Tier-schutzrecht
an der Universität Zürich und der Hochschule für Wirtschaft in Luzern,
referiert regelmässig auf Kongressen und Tagungen zu juristischen und ethischen
Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung und ist Mitglied und Tierschutzdelegierter
der Tierversuchskommission des Kantons Zürich. Die Geschicke der TIR sind damit
in die besten Hände gelegt. |