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News / Aktuelles

 

Haarscharfe nationalrätliche Ablehnung einer Parteistellung für Tiere im Strafverfahren!

18.06.2007
 
Mit hauchdünnen 79 zu 78 Stimmen hat der Nationalrat den ausgewogenen Kommissionsvorschlag abgelehnt, der kantonalen Fachstelle für Tierschutz im Rahmen der eidg. Strafprozessordnung eine Parteistellung im Strafverfahren wegen Tierschutzwidrigkeiten zuzusprechen. Selbst diese gegenüber einer Tieranwaltschaft nach Zürcher Modell stark abgeschwächte Form, den Tieren im Strafverfahren eine Stimme zu verleihen, zerbrach am Widerstand bäuerlicher Kreise und der Kantone.

Die Stiftung für das Tier verdankt den grossen Einsatz der nationalrätlichen Rechtskommission, die sich ernsthaft und eingehend mit der fehlenden Parteistellung von Tieren im Strafverfahren und mit dem Nachholbedarf beim Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes (vgl.
http://www.tierimrecht.org/de/news/2007/02/kantone_sollen_tieranwaelte_haben
_duerfen.php)
auseinander gesetzt hat. Nach dem Zufalls-Nein wird es darum gehen, die kantonalen Vollzugsverantwortlichen weiter für die Problematik des strafrechtlichen Tierschutzes zu sensibilisieren. Auch setzt die Stiftung für das Tier im Recht alles daran, sie in ihrer anspruchsvollen Aufgabe etwa mit praxisorientierten Hilfen wie der Datenbank sämtlicher Tierschutzstraffälle und weiteren konkreten Vollzugsinstrumenten zu unterstützen.

Dankbar ist die Stiftung überdies für den ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Kantone weiterhin einer Behörde Parteistellung im Strafverfahren zusprechen kann. Da es sich beim "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich" um eine solche "Behörde" handelt (vgl. den entsprechenden Aufsatz in der Schweizerischen Zeitschrift für Strafrecht, 1994, Band 112, Seite 84f.), befindet sich diese wichtige Institution zumindest ausser Lebensgefahr.

 
Weitere Informationen:
» Nationalrätliche Debatte vom 18.6.2007
» Namentliche Abstimmung vom 18.6.2007
» www.tieranwalt.ch
 
 
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