| Das heute von der
Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats
vorgestellte Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde ist aus der Sicht des
Tierschutzes nicht akzeptabel und verstösst zudem gegen das Prinzip der
Verhältnismässigkeit. Die WBK hat es damit leider verpasst, die
Hundeproblematik mit systematisch sauberen und wissenschaftlich haltbaren Massnahmen
zu lösen. Vielmehr gehen die vorgeschlagenen Massnahmen weit gehend auf Kosten
aller 500'000 in der Schweiz lebenden Hunde. Grundsätzlich zu befürworten ist die Absicht, über
eine Verfassungsänderung eine Bundeskompetenz für die gesamtschweizerisch
einheitliche Regelung des Schutzes von Menschen vor Hunden zu schaffen, wie
dies die Stiftung für das Tier im Recht schon seit langer Zeit mit Nachdruck postuliert.
Das unzumutbare Durcheinander kantonaler Hunderegelungen ist nur auf diese
Weise zu überwinden. Dass die Kompetenzzuweisung jedoch in Art. 80 der
Bundesverfassung untergebracht werden soll, der den Schutz von – und eben nicht vor
– Tieren regelt, ist systematisch ebenso falsch wie die Einordnung der
geplanten Bestimmungen in die Tierschutzgesetzgebung.
Die vorgeschlagene Regelung ist zudem auch inhaltlich nicht angemessen.
Zwar stellt die Einteilung aller Hunde in Kategorien einen denkbaren
Anknüpfungspunkt für verschiedene Massnahmen dar und eignen sich Körpergrösse
und Gewicht hierfür auch als objektive Kriterien. Dies gilt aber nicht für die
Rassezugehörigkeit. Die Zuteilung ganzer Rassen (wie offenbar nach dem Willen
der Kommission beispielsweise Pitbulls) in die Kategorie "gefährliche
Hunde" und das damit einhergehende Halteverbot sind wissenschaftlich nicht
haltbar und wird von der Stiftung für das Tier im Recht klar abgelehnt. Hieran
ändert auch der Umstand nichts, dass die genaue Einteilung noch offen ist und
auf die Verordnungsebene d.h. dem Bundesrat delegiert werden soll, dem die
Verantwortung damit wieder zurückgewiesen wird. Ebenso unverhältnismässig ist
der vorgesehene generelle Leinenzwang für sämtliche
Hunde "im öffentlichen Raum oder im überbauten Gebiet", was das
natürliche Verhalten der Tiere massiv einschränkt und in dieser pauschalen Form
nicht mit den Grundsätzen eines verhältnismässigen Tierschutzes vereinbar ist.
Gesamthaft kommt der
enttäuschende Massnahmenvorschlag einem hilflosen "Treten an Ort"
gleich, was angesichts der Dringlichkeit des Problems sehr bedauerlich ist.
Dies obwohl schon seit längerem konstruktive Lösungsansätze verfügbar wären,
wie namentlich der von der Stiftung für das Tier im Recht bereits im letzten
Herbst vorgestellte Entwurf für ein "Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden",
der die Bereiche Tierschutz und Sicherheit des Menschen verhältnismässig und
sinnvoll vereint. Letztlich werden aber ohnehin Volk und Stände über die Hundefrage
entscheiden müssen. Und da scheint es doch bereits heute sehr fraglich, dass
diese einer derart verunglückten Vorlage tatsächlich zustimmen werden
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