Erfolgreiche Präsentation Gesetzesentwurf „zum Schutz vor und von Hunden“ vor der Veterinärkoordination – auch von dieser Seite Ruf nach Bundesregelung
30.10.2006
Auf Einladung durch den Präsidenten der Vereinigung der
Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) durfte die Stiftung
für das Tier im Recht ihren Entwurf eines Bundesgesetzes „zum Schutz
vor und von Hunden“ vor der „Veterinärkoordination“ präsentieren. Im Beisein von Frau
Bundesrätin Doris Leuthard und des BVet-Vorstehers Hans Wyss reagierte
die Versammlung der kantonalen Veterinärdirektorinnen und –direktoren
im Range von Regierungsräten und die Kantonstierärztinnen und
Kantonstierärzte positiv auf den Vorschlag der Stiftung für das Tier im
Recht, der Bund möge sich für eine bundesweit einheitliche
Hundegesetzgebung einsetzen.
Durchwegs wurde anlässlich der Diskussion das Fehlen einer
einheitlichen Regelung bedauert, welcher Umstand sich nachteilig auf
die Hundehaltenden und Hunde auswirkt. Die Vorschläge der Stiftung
wurden als verdienstvoll verdankt wie auch die einzigartige Übersicht
des geltenden kantonalen Hunderechts auf www.tierimrecht.org. Hingegen
schienen verschiedene Kantone von ihrer eigenen Lösung so überzeugt zu
sein, dass kaum Begeisterung zu spüren war, mittelfristig auf neue
Systeme und Strukturen umzustellen. Die Idee hingegen, die gefährlichen
Hunde auf dem Konkordatsweg zu lösen, fand kaum Widerhall. In ihrem
Eintrittsreferat zur gesamten Veranstaltung unterstrich Frau
Bundesrätin Doris Leuthard die zunehmende Bedeutung nicht bloss des
Veterinärwesens an sich, sondern besonders auch des Tierschutzes. Vor
diesem Hintergrund fiel es der Stiftung leicht, die Tragweite eines
Gesetzesentwurfes herauszuschälen, welcher nicht einzig den Menschen
vor dem Hund, sondern auch unter dem Blickwinkel der einheitlichen
Rechtsordnung den Hund vor dem Menschen schütze, zumal nicht wenige
durch Hunde verursachten Unfälle auf deren tierschutzwidrige Haltung
zurück zu führen sind. Die Stiftung hat vorgeschlagen, die
Veterinärkoordination möge sich zu Handen des Bundes für eine
bundesweite „verhältnismässige“ Hundegesetzgebung „unter Wahrung der
Schutzansprüche der Hunde“ aussprechen. Aus formellen Gründen, um dem
Inhalt einer solchen Gesetzgebung nicht zu stark vorzugreifen, wurde
der Antrag etwas abgeschwächt, und einstimmig wurde der Wunsch generell
nach einer einheitlichen Bundesgesetzgebung Ausdruck verliehen.
Die auf dieses Ziel hin seit anfangs 2006 wirkende Stiftung für das
Tier im Recht ist über Diskussion und Abstimmung glücklich, und sie
blickt vorfreudig der ebenfalls ehrenvollen Aufgabe entgegen, ihren
Gesetzesentwurf anlässlich der Sitzung der nationalrätlichen
WBK-Subkommission Ende November 2006 vorstellen zu dürfen.