Viele Tierfreundinnen und Tierfreunde erwerben ihre Tiere von einem Tierheim. Damit entlasten sie die Heime, die teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Die Tiere wurden entweder dem Heim vom alten Halter zur Weiterplatzierung übergeben oder sind gefunden und dem Tierheim überbracht worden, das dann nach einer Wartefrist von zwei Monaten berechtigt ist, über das Tier frei zu verfügen (dies setzt allerdings voraus, dass der Tierfund bei der kantonalen Meldestelle fristgerecht gemeldet worden ist). Die von den Tierheimen verwendeten Verträge über die Veräusserung von Tieren unterscheiden sich teilweise stark voneinander und sind oftmals noch auf die alten Rechtsverhältnisse ausgerichtet, als die Übergangsfrist für den Eigentumserwerb an Tieren noch fünf Jahre betrug. Nicht selten verursachen sie unerfreuliche Auseinandersetzungen zwischen den Übernehmern von Tieren und dem Tierheim. Aufgrund der Rechtsberatungspraxis und dem Mustervertrag für den Kauf eines Certodog®-Hundes hat die Stiftung für das Tier im Recht nun einen Mustervertrag über den Kauf eines Tieres aus einem Tierheim ausgearbeitet. Der kostenlos zu beziehende Vertrag soll den Parteien als Diskussionsgrundlage dienen und für klare Rechtsverhältnisse sorgen.