Meldestellen für Findeltiere – zahlreiche Kantone beteiligen sich an übergreifender Lösung
24.03.2005
Seit April 2003 stellen Tiere im schweizerischen Recht keine Sachen mehr dar. Deshalb beträgt die Wartefrist zur "Adoption" eines Findeltiers durch den Finder – sofern er seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt – nicht mehr fünf Jahre, sondern lediglich noch zwei Monate (Art. 722 Abs. 1bis des Zivilgesetzbuchs ZGB). Damit diese kurze Frist für die Suche des Verlierers nach seinem Tier ausreicht, verpflichtet Art. 720a Abs. 2 ZGB die Kantone, per 1. April 2004 eine besondere zentrale Meldestelle für das Anzeigen von Tierfunden zu bezeichnen und zu organisieren. Aufgabe der Meldestellen ist es insbesondere, sämtliche bei ihr eingegangenen Verlust- und Fundanzeigen zu sammeln und zu verarbeiten. Einerseits wird damit klar festgelegt, wo Tierfunde zu melden sind, und anderseits erhöht sich damit – im Vergleich zu früher – vor allem auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Eigentümer sein verlorenes oder entlaufenes Tier wieder findet. Bis ins Jahr 2004 war die entsprechende Regelung sehr uneinheitlich und gingen Fund- und Verlustmeldungen je nach kantonaler oder sogar kommunaler Regelung bei einer Vielzahl verschiedener Behörden und Privatinstitutionen ein. Insbesondere wenn ein entlaufenes Tier eine Kantonsgrenze einmal überschritt, wurde die Suche entscheidend erschwert. Heute verfügt jeder Kanton nun über eine eigene Meldestelle für Findeltiere. Die aktuelle Liste der Adressen und Telefonnummern der kantonalen Tiermeldestellen findet sich hier.
Eine möglichst grosse Erfolgschance bei der Suche nach einem verlorenen oder entlaufenen Heimtier kann indes nur durch ein nicht nur kantonal, sondern landesweit reibungslos funktionierendes Meldesystem gewährt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stiftung für das Tier im Recht stets für eine gesamtschweizerisch optimal vernetzte Datenverarbeitung stark gemacht und bereits im Herbst 2003 entsprechende Gespräche mit Behörden und anderen Tierschutzorganisationen initiiert. Auch wurden Arbeitsgruppen für die Evaluation und Optimierung entsprechender Systeme gebildet. Diese Bemühungen wurden auch von staatlicher Seite massgeblich unterstützt, indem die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) bei der interkantonalen Koordination hilfreich zur Seite stand.
Im Frühjahr 2005 liegt nun ein Verbund der kantonalen Meldestellen vor und ist über die Internetseite www.tierschutz.ch für jedermann rund um die Uhr zugänglich. Diese zentrale Lösung basiert auf einer Datenbank der Tierschutzverlag Zürich AG und wird den angeschlossenen Kantonen von dieser für eine dreijährige Einführungsphase bis Ende 2007 kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Weiterführung des Systems ab 2008 werden mit den Kantonen dann neue Verträge ausgehandelt. Neun Kantone (Bern, Luzern, Neuenburg, Schwyz, St. Gallen, Uri, Wallis, Zug und Zürich) haben bereits entschieden, sich an diesem kantonsübergreifenden System zu beteiligen. Mit Freiburg und den beiden Basel ist man zudem in konkreten Verhandlungen, bei denen sich ein baldiges positives Ende abzeichnet. Alle anderen Kantone haben sich bislang – leider – nicht für den Beitritt am einheitlichen System entschliessen können. Es bleibt die Hoffnung, dass die diesbezügliche Skepsis mit Blick auf die positiven Erfahrungen in den anderen Kantonen nach und nach abgelegt und das zentrale Meldesystem weiter vervollständigt werden kann. Ziel der Bemühungen der Stiftung für das Tier im Recht war es von Anfang an, ein möglichst Flächen deckendes (d.h. lückenloses) einheitliches Meldestellensystem für entlaufene und gefundene Tiere zu schaffen, mit dem Daten auch Kantons übergreifend abgefragt werden können.
Offizielle kantonale Meldestellen für Findeltiere (Stand März 2005)
St. Gallen: Kantonspolizei, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen, 071 229 49 49 und Stadtpolizei St. Gallen (für Tiere, die auf dem Gebiet der Stadt St. Gallen gefunden wurden), Vadianstrasse 57, 9001 St. Gallen, 071 224 60 00