Tages-Anzeiger vom 24. Juli 2010: "Der Tod eines Lamas bringt die Kantonstierärztin in Bedrängnis"
26.07.2010
Der Halter eines Lamas liess dieses schlachten, weil er dem Tier die
Integration in eine neue Herde ersparen wollte. Das Lama wurde zuvor
mehrere Jahre mit einem Esel zusammen gehalten. Das Tierschutzrecht
schreibt für Lamas jedoch eine Gruppenhaltung mit Artgenossen vor.
Christine Künzli, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung für
das Tier im Recht (TIR), äussert sich im Bericht des Tagesanzeigers zu
dem Vorfall. Ihres Erachtens hätte man den Zustand akzeptieren sollen, wenn sich die Tiere tatsächlich gut verstanden haben. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.