Tages-Anzeiger vom 8. Februar 2010: Neues Hundegesetz, jetzt kommt Herrchen an die kurze Leine
08.02.2010
Seit Anfang Jahr müssen alle Hundebesitzer im Kanton Zürich eine
Haftpflichtversicherung haben. In einem Bericht des Tages-Anzeigers
wird geschildert, wofür die Hundebesitzer überhaupt belangt werden
können. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im
Recht (TIR), gibt in dem Artikel zu bedenken, dass ein Halter sich im
Falle der Missachtung des neuen Hundegesetzes wohl nicht von der
Haftung für von seinem Hund verursachte Schäden befreien kann. Lesen Sie den ganzen Artikel hier.