Tages-Anzeiger vom 18. August 2010: Zur Kuh gehören Hörner
18.08.2010
Rund 90 Prozent aller Schweizer Kühe sind heute hornlos. Nach Ansicht
der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist das Enthornen von Kühen
jedoch klar rechtswidrig. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR,
zeigt die Rechtslage anhand der vom Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Verhältnismässigkeitsprüfung auf. In einem umfassenden Rechtsgutachten hat die TIR sich mit dieser Frage auseinander gesetzt. Den gesamten Artikel lesen Sie hier.