NZZ vom 15. Dezember 2009: Kurzer Prozess mit dem Tierschutzanwalt / Klare kantonale Unterschiede bei den Tierschutz-Straffällen
15.12.2009
Doris Leuthard erläutert auf einer Medienkonferenz, weshalb der Bundesrat die Initiative, gemäss derer die Kantonen zur Eisetzung von Tieranwälten verpflichtet werden sollen, ablehnt. Einer der Gründe liegt gemäss Leuthard unter anderem darin, dass das neue Tierschutzgesetz bereits die notwendigen Verbesserungen im Vollzug mit sich bringe, etwa durch die Verpflichtung der Veterinärbehörden, vorsätzlich begangene Tierschutzdelikte anzuzeigen. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), äussert im Bericht der NZZ Zweifel daran, dass die erwähnte Anzeigepflicht tatsächlich eine Verbesserung des Tierschutzvollzugs bringe, da eine Anzeige noch lange nicht bedeute, dass ein Vergehen an einem Tier auch tatsächlich gesühnt werde. Den Nachweis, dass es in den Kantonen erhebliche Unterschiede im Vollzug von Tierschutzdelikten gibt, liefert die in der NZZ aufgeführte Tierschutzstraffälle-Statistik der TIR. Lesen Sie hier die beiden vollständigen Berichte.